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15.08.2012
Nicht-Eintreten auf Stimmrechtsbeschwerden
Nicht-Eintreten auf Stimmrechtsbeschwerden - so geht es mit FOCUS weiter
Das Kantonsgericht ist heute Mittwoch auf die beiden hängigen Stimmrechtsbeschwerden zu den Abstimmungen bezüglich Reorganisation des Bereichs Zivilrecht (FOCUS) vom vergangenen 17. Juni nicht eingetreten. Damit ist das Abstimmungsergebnis gültig, sofern das Urteil nach Ablauf einer 30-tägigen Beschwerdefrist seit Eröffnung des schriftlichen Urteils rechtskräftig wird.
Dies bedeutet für FOCUS, dass das Amtsnotariat auch in Grundstücksfragen der Vergangenheit angehört. Neu können frei schaffende Notare sämtliche Dienstleistungen im gesamten Kanton anbieten, statt per 1. Juli nun voraussichtlich per 1. Oktober 2012.
Ab 2014 sollen die Zivilrechtsdienstleistungen neu ausschliesslich in Arlesheim und Liestal angeboten werden. Sofern dieses Urteil rechtskräftig wird, hat auch die mittlerweile fast lähmende Unsicherheit für die betroffenen Mitarbeitenden endlich ein Ende.
Für Rückfragen:
bis 18.00 Uhr: Andreas Rebsamen, Leiter Bereich Zivilrecht, Tel. 061 552 45 25