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25.09.2009
Radarkontrollen auf Gemeindestrassen: Befristete Bewilligung für die Gemeinde Aesch
Der Gemeinderat Aesch und der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft stimmen dem Vergleichsvorschlag des Kantonsgerichts betreffend Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen auf Gemeindestrassen zu.
Am 28. Januar 2009 hatte die Gemeinde Aesch beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Entscheid der Regierung vom 9. Dezember 2008 erhoben, in welchem das Gesuch für eine befristete Bewilligung zur Durchführung von Radarkontrollen auf den Gemeindestrassen abgelehnt worden war.
An der Parteiverhandlung vom 19. August 2009 unterbreitete das Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, der Gemeinde Aesch und dem Kanton einen Vergleichsvorschlag mit vier Punkten. Erstens solle sich der Kanton verpflichten, der Gemeinde Aesch die provisorische Bewilligung zu erteilen. Zweitens sei diese Bewilligung ausdrücklich befristet bis zum Widerruf sämtlicher bisher erteilter entsprechender Bewilligungen an andere Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft. Und drittens habe die Gemeinde Aesch ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen, dass kein Anspruch auf eine Verlängerung der provisorischen Bewilligung bestehe.
Der Regierungsrat stimmte nun dem Vergleichsvorschlag des Kantonsgerichts zu, wobei er den Punkt 2 noch mit folgender Präzisierung ergänzte: "Sie (gemeint ist die befristete Bewilligung) bezieht sich ausschliesslich auf die Gemeinde Aesch und hat keine präjudizierenden Auswirkungen auf andere Gemeinden des Kantons." Der Gemeinderat Aesch ist mit dem Vergleichsvorschlag, eingeschlossen die Ergänzung, ebenfalls einverstanden.
Die Sicherheitsdirektion wird zusammen mit den Gemeinden die heutige Aufgabenteilung im Polizeibereich - dazu gehören auch die verkehrspolizeilichen Aufgaben - einer eingehenden Überprüfung und Analyse unterziehen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den Gemeinden und aus dem Kanton wird ihre Beratungen am 28. Oktober aufnehmen. Sie hat den Auftrag, der Sicherheitsdirektorin bis Ende Mai 2010 das Ergebnis ihrer Überprüfung zusammen mit Umsetzungsempfehlungen zu unterbreiten.
Das gemeinsame Ziel dieser Bestrebungen ist es, das erfreulich hohe Sicherheitsniveau in unserem Kanton durch die "Sicherheitspartnerschaft" zwischen dem Kanton und den Gemeinden auch in Zukunft zu gewährleisten.
Auskunft:
Für den Kanton: Stephan Mathis, Generalsekretär der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02
oder per E-Mail: stephan.mathis@bl.ch
Für die Gemeinde Aesch: Markus Lenherr, Tel. 061 753 91 10 oder per E-Mail: markus.lenherr@aesch.bl.ch
Liestal/Aesch, 25. September 2009
Am 28. Januar 2009 hatte die Gemeinde Aesch beim Kantonsgericht Beschwerde gegen den Entscheid der Regierung vom 9. Dezember 2008 erhoben, in welchem das Gesuch für eine befristete Bewilligung zur Durchführung von Radarkontrollen auf den Gemeindestrassen abgelehnt worden war.
An der Parteiverhandlung vom 19. August 2009 unterbreitete das Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, der Gemeinde Aesch und dem Kanton einen Vergleichsvorschlag mit vier Punkten. Erstens solle sich der Kanton verpflichten, der Gemeinde Aesch die provisorische Bewilligung zu erteilen. Zweitens sei diese Bewilligung ausdrücklich befristet bis zum Widerruf sämtlicher bisher erteilter entsprechender Bewilligungen an andere Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft. Und drittens habe die Gemeinde Aesch ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen, dass kein Anspruch auf eine Verlängerung der provisorischen Bewilligung bestehe.
Der Regierungsrat stimmte nun dem Vergleichsvorschlag des Kantonsgerichts zu, wobei er den Punkt 2 noch mit folgender Präzisierung ergänzte: "Sie (gemeint ist die befristete Bewilligung) bezieht sich ausschliesslich auf die Gemeinde Aesch und hat keine präjudizierenden Auswirkungen auf andere Gemeinden des Kantons." Der Gemeinderat Aesch ist mit dem Vergleichsvorschlag, eingeschlossen die Ergänzung, ebenfalls einverstanden.
Die Sicherheitsdirektion wird zusammen mit den Gemeinden die heutige Aufgabenteilung im Polizeibereich - dazu gehören auch die verkehrspolizeilichen Aufgaben - einer eingehenden Überprüfung und Analyse unterziehen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den Gemeinden und aus dem Kanton wird ihre Beratungen am 28. Oktober aufnehmen. Sie hat den Auftrag, der Sicherheitsdirektorin bis Ende Mai 2010 das Ergebnis ihrer Überprüfung zusammen mit Umsetzungsempfehlungen zu unterbreiten.
Das gemeinsame Ziel dieser Bestrebungen ist es, das erfreulich hohe Sicherheitsniveau in unserem Kanton durch die "Sicherheitspartnerschaft" zwischen dem Kanton und den Gemeinden auch in Zukunft zu gewährleisten.
Auskunft:
Für den Kanton: Stephan Mathis, Generalsekretär der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02
oder per E-Mail: stephan.mathis@bl.ch
Für die Gemeinde Aesch: Markus Lenherr, Tel. 061 753 91 10 oder per E-Mail: markus.lenherr@aesch.bl.ch
Liestal/Aesch, 25. September 2009