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29.01.2013
Regierung für Rehabilitierung administrativ verwahrter Menschen
Der Regierungsrat unterstützt den Vorentwurf für ein "Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ verwahrter Menschen", den die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats aufgrund einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Dies teilt der Regierungsrat in seiner heutigen Vernehmlassungsantwort der Nationalratskommission mit.
Von Vormundschaftsbehörden verfügte Anstaltseinweisungen vor allem Jugendlicher aufgrund von Tatbeständen wie "Arbeitsscheue", "lasterhaftem Lebenswandel" oder "Liederlichkeit" waren in der Schweiz lange Zeit gängig. Da in der Regel Verwaltungsbehörden für die Einweisungen zuständig waren, wird von "administrativen Versorgungen" gesprochen. Die damalige Rechtslage und Praxis führte aus heutiger Sicht dazu, dass den betroffenen Personen teils erhebliches Unrecht widerfuhr. Daher möchte die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen ihrem Rat beantragen, dieses Unrecht als solches zu anerkennen und mit dem Erlass eines Bundesgesetzes einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung zu leisten. Das Gesetz soll den Bundesrat zudem mit der historischen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen beauftragt werden.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme der Zielsetzung des Vorentwurfs für ein "Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ verwahrterr Menschen" zu. Denn bis zum Erlass der Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung im Jahr 1981 ist aus heutiger Sicht zahlreichen Menschen im Rahmen von verwaltungsrechtlich angeordneten Anstaltseinweisungen grosses Unrecht geschehen. So war in vielen Fällen den Betroffenen der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung verwehrt. Daher ist es für den Regierungsrat folgerichtig, Massnahmen zu treffen, um ein dunkles Kapitel unserer Sozialgeschichte zu bewältigen und einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung administrativ verwahrter Menschen zu leisten.
Von Vormundschaftsbehörden verfügte Anstaltseinweisungen vor allem Jugendlicher aufgrund von Tatbeständen wie "Arbeitsscheue", "lasterhaftem Lebenswandel" oder "Liederlichkeit" waren in der Schweiz lange Zeit gängig. Da in der Regel Verwaltungsbehörden für die Einweisungen zuständig waren, wird von "administrativen Versorgungen" gesprochen. Die damalige Rechtslage und Praxis führte aus heutiger Sicht dazu, dass den betroffenen Personen teils erhebliches Unrecht widerfuhr. Daher möchte die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen ihrem Rat beantragen, dieses Unrecht als solches zu anerkennen und mit dem Erlass eines Bundesgesetzes einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung zu leisten. Das Gesetz soll den Bundesrat zudem mit der historischen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen beauftragt werden.
Der Regierungsrat stimmt in seiner Stellungnahme der Zielsetzung des Vorentwurfs für ein "Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ verwahrterr Menschen" zu. Denn bis zum Erlass der Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung im Jahr 1981 ist aus heutiger Sicht zahlreichen Menschen im Rahmen von verwaltungsrechtlich angeordneten Anstaltseinweisungen grosses Unrecht geschehen. So war in vielen Fällen den Betroffenen der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung verwehrt. Daher ist es für den Regierungsrat folgerichtig, Massnahmen zu treffen, um ein dunkles Kapitel unserer Sozialgeschichte zu bewältigen und einen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung administrativ verwahrter Menschen zu leisten.