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10.07.2012
Regierung gegen Transparenzinitiative
Die "Transparenz-Initiative - Stoppt die undurchsichtige Politik" fordert, dass politische Parteien und sonstige politische Gruppierungen, Initiativ- und Referendumskomitees, und sonstige Organisationen, die sich an Abstimmungen und Wahlen beteiligen, die in die Kompetenz von Kanton und Gemeinden fallen, ihre Finanzen offen legen: juristische Personen ab Zuwendungen von 1000 Franken pro Kalenderjahr, natürliche Personen ab Zuwendungen von 5000 Franken pro Kalenderjahr. Der Regierungsrat lehnt die Transparenzinitiative wegen hohem Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung ab und empfiehlt, zuerst allfällige Bundesbestimmungen abzuwarten.
Zur Bekämpfung von Korruption ist die Schweiz im Jahr 2000 der OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger und im Jahr 2006 der Strafrechts-Konvention des Europarates über Korruption beigetreten. Ein Monitoring sorgt dafür, dass beide Konventionen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dafür setzte der Europarat ein besonderes Gremium GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption = GRECO) ein. Vollzug der Initiative mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden
Aufgrund der Empfehlungen der GRECO ist es sinnvoll, dass der Bund mit einer einheitlichen Regelung vorangeht, welche die Offenlegung der Spenden für Wahlen und Abstimmungen auf allen Ebenen des Gemeinwesens abdeckt. Sollte der Bund seine Regelung auf die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen beschränken, so könnten die Kantone in Kenntnis der Bundesvorschriften für die kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen analoge Regelungen erlassen. Im Interesse einer möglichst homogenen Regelung in der Schweiz liegt es deshalb nahe, vorerst den Entscheid über den Erlass von Bundesbestimmungen zu diesem Thema abzuwarten und nicht mit spezifischen kantonalen Regelungen vorzuprellen. Zudem bedeutet der Vollzug der Initiative einen enormen Verwaltungsaufwand (erfassen und kontrollieren) und ist deshalb schwierig umzusetzen.
Für Rückfragen: Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60
Zur Bekämpfung von Korruption ist die Schweiz im Jahr 2000 der OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger und im Jahr 2006 der Strafrechts-Konvention des Europarates über Korruption beigetreten. Ein Monitoring sorgt dafür, dass beide Konventionen in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dafür setzte der Europarat ein besonderes Gremium GRECO (Groupe d'Etats contre la Corruption = GRECO) ein. Vollzug der Initiative mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden
Aufgrund der Empfehlungen der GRECO ist es sinnvoll, dass der Bund mit einer einheitlichen Regelung vorangeht, welche die Offenlegung der Spenden für Wahlen und Abstimmungen auf allen Ebenen des Gemeinwesens abdeckt. Sollte der Bund seine Regelung auf die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen beschränken, so könnten die Kantone in Kenntnis der Bundesvorschriften für die kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen analoge Regelungen erlassen. Im Interesse einer möglichst homogenen Regelung in der Schweiz liegt es deshalb nahe, vorerst den Entscheid über den Erlass von Bundesbestimmungen zu diesem Thema abzuwarten und nicht mit spezifischen kantonalen Regelungen vorzuprellen. Zudem bedeutet der Vollzug der Initiative einen enormen Verwaltungsaufwand (erfassen und kontrollieren) und ist deshalb schwierig umzusetzen.
Für Rückfragen: Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60