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11.12.2012
Regierung will einheitliche Standards für Sicherheitsunternehmen
Der Baselbieter Regierungsrat will, dass Sicherheitsunternehmen möglichst schweizweit einheitliche Mindeststandards einhalten. Deshalb soll auch der Kanton BL dem Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen beitreten. Die Sicherheitsunternehmen - respektive ihre Angestellten - erfüllen Aufgaben in heiklen Gebieten (Personenschutz, Sicherheitstransporte, Ermittlungsdienste usw.) und wenden dabei auch unmittelbaren Zwang an. Der Regierungsrat ist deshalb der Ansicht, dass für diese Branche möglichst schweizweit einheitliche Mindeststandards gelten sollen. Die Tätigkeit der privaten Sicherheitsunternehmen wird in der Schweiz bis dato sehr unterschiedlich geregelt. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) erarbeitete daher einheitliche Regeln in Form des "Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen". Diese vereinheitlichen die Voraussetzungen für die Tätigkeiten der Sicherheitsunternehmen (Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Verkehrsregelung, Firmen- und Geländeüberwachung, Begleitung gefährdeter Personen, Geldtransporte, Häftlingstransporte, Detektivarbeit). Neu sollen die Bewilligungsvoraussetzungen, die Pflichten und die Ausbildung möglichst schweizweit einheitlich geregelt werden.