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03.07.2012
Regierungsrat: Aufträge an die Staatsanwaltschaft
Der Regierungsrat stellt mit Befriedigung fest, dass nach Einschätzung der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft der Übergang von der kantonalen Prozessordnung auf die neue, seit 2011 in Kraft stehende schweizerische Strafprozessordnung grundsätzlich positiv verlaufen ist.
Dennoch identifizierte der Bericht der Fachkommission in diversen Bereichen Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat nun in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft die entsprechenden Aufträge erteilt. Diese richten sich primär auf die Ausgestaltung des Pikettdienstes, auf die Fallbearbeitung sowie auf die Abschlussbilanz der "alten" Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft wird beauftragt, den Pikettdienst so zu organisieren, dass während der Bürozeiten die anwesenden Staatsanwältinnen und -anwälte im Pikettfall beigezogen werden können. Ausserhalb der Bürozeiten stehen Untersuchungsbeauftragte für diese Aufgabe zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft wird beauftragt, nach dem Umstellungsjahr 2011 frei werdende Leitungsressourcen vermehrt für die persönliche Fallbearbeitung einzusetzen. Die Instrumente der Verfahrensplanung sollen in allen Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden. Das Verzeichnis über die per 31. Dezember 2010 von der "alten" auf die neue Staatsanwaltschaft übergegangenen Verfahren soll präzisiert und durch zusätzliche Angaben erweitert werden.
Die Staatsanwaltschaft muss dem Regierungsrat und der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission bis zum 31. Oktober dieses Jahres über die Umsetzung dieser Massnahmen berichten.
Für Rückfragen zwischen 14.00h und 15.00h:
Regierungsrat Isaac Reber, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 07
Dennoch identifizierte der Bericht der Fachkommission in diversen Bereichen Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat nun in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft die entsprechenden Aufträge erteilt. Diese richten sich primär auf die Ausgestaltung des Pikettdienstes, auf die Fallbearbeitung sowie auf die Abschlussbilanz der "alten" Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft wird beauftragt, den Pikettdienst so zu organisieren, dass während der Bürozeiten die anwesenden Staatsanwältinnen und -anwälte im Pikettfall beigezogen werden können. Ausserhalb der Bürozeiten stehen Untersuchungsbeauftragte für diese Aufgabe zur Verfügung. Die Staatsanwaltschaft wird beauftragt, nach dem Umstellungsjahr 2011 frei werdende Leitungsressourcen vermehrt für die persönliche Fallbearbeitung einzusetzen. Die Instrumente der Verfahrensplanung sollen in allen Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden. Das Verzeichnis über die per 31. Dezember 2010 von der "alten" auf die neue Staatsanwaltschaft übergegangenen Verfahren soll präzisiert und durch zusätzliche Angaben erweitert werden.
Die Staatsanwaltschaft muss dem Regierungsrat und der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission bis zum 31. Oktober dieses Jahres über die Umsetzung dieser Massnahmen berichten.
Für Rückfragen zwischen 14.00h und 15.00h:
Regierungsrat Isaac Reber, Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 07