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10.01.2012
Regierungsrat unterstützt schärfere Gangart gegen Hooligans
In seiner heute verabschiedeten Vernehmlassung an die Konferenz der Kantonsregierungen (KKJPD) befürwortet der Regierungsrat den Entwurf einer Revision des Konkordats über Massnahmen anlässlich von Sportveranstaltungen: Neu sollen Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklassen für bewilligungspflichtig erklärt und mit Auflagen versehen werden können.
Seit dem 1. Januar 2007 können die Polizeibehörden gegenüber Hooligans im Umfeld von Sportveranstaltungen Massnahmen ergreifen. Dazu gehören eine nationale Datenbank, in welcher gewalttätige Fans registriert werden sowie die Möglichkeit der Aussprechung von Ausreiseverboten. Weiter können Rayonverbote verfügt werden, die einem gewalttätigen Fan verbieten, während den Spielen das Gebiet rund um das Stadion zu betreten. In schweren Fällen und bei Wiederholungstätern kann eine Meldeauflage ausgesprochen werden: Der Hooligan muss sich während dem Spiel auf einem Polizeiposten melden. In besonders schweren Fällen können die Gewalttäter für die Zeit des Sportanlasses bei der Polizei festgehalten werden.
Leider hat sich in den letzten Jahren wiederholt gezeigt, dass die im Konkordat definierten Hooligan-Massnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führten: Nach wie vor kommt es immer wieder zu Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen. Mit einer gezielten Änderung der Konkordatsbestimmungen sollen Lücken geschlossen und die polizeilichen Instrumente klarer umschrieben werden.
Neu sollen die Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklassen für bewilligungspflichtig erklärt werden. Die Behörden können den Veranstaltern Auflagen machen wie die Limitierung des Alkoholverkaufs, die Durchführung von Identitätskontrollen, den Betrieb von Kameras, bauliche Massnahmen, die Vorgabe von Regeln über die Anreise der Anhänger und der Gastmannschaft usw. Im Weiteren wurden die Hooligan-Massnahmen auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre griffiger und praxisnaher definiert sowie administrativ vereinfacht.
Der Regierungsrat unterstützt die im Revisionsentwurf vorgeschlagenen Änderungen und hofft, dass künftig die ganz überwiegende Mehrheit von friedlichen Fans die Fussball- und Eishockeyspiele in einer ungestörten Atmosphäre geniessen können.
Für Rückfragen: Pascal Steinemann, Sicherheitsdirektion, Stv. Leiter Rechtsetzung, Tel. 061 552 61 98
Seit dem 1. Januar 2007 können die Polizeibehörden gegenüber Hooligans im Umfeld von Sportveranstaltungen Massnahmen ergreifen. Dazu gehören eine nationale Datenbank, in welcher gewalttätige Fans registriert werden sowie die Möglichkeit der Aussprechung von Ausreiseverboten. Weiter können Rayonverbote verfügt werden, die einem gewalttätigen Fan verbieten, während den Spielen das Gebiet rund um das Stadion zu betreten. In schweren Fällen und bei Wiederholungstätern kann eine Meldeauflage ausgesprochen werden: Der Hooligan muss sich während dem Spiel auf einem Polizeiposten melden. In besonders schweren Fällen können die Gewalttäter für die Zeit des Sportanlasses bei der Polizei festgehalten werden.
Leider hat sich in den letzten Jahren wiederholt gezeigt, dass die im Konkordat definierten Hooligan-Massnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führten: Nach wie vor kommt es immer wieder zu Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen. Mit einer gezielten Änderung der Konkordatsbestimmungen sollen Lücken geschlossen und die polizeilichen Instrumente klarer umschrieben werden.
Neu sollen die Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklassen für bewilligungspflichtig erklärt werden. Die Behörden können den Veranstaltern Auflagen machen wie die Limitierung des Alkoholverkaufs, die Durchführung von Identitätskontrollen, den Betrieb von Kameras, bauliche Massnahmen, die Vorgabe von Regeln über die Anreise der Anhänger und der Gastmannschaft usw. Im Weiteren wurden die Hooligan-Massnahmen auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre griffiger und praxisnaher definiert sowie administrativ vereinfacht.
Der Regierungsrat unterstützt die im Revisionsentwurf vorgeschlagenen Änderungen und hofft, dass künftig die ganz überwiegende Mehrheit von friedlichen Fans die Fussball- und Eishockeyspiele in einer ungestörten Atmosphäre geniessen können.
Für Rückfragen: Pascal Steinemann, Sicherheitsdirektion, Stv. Leiter Rechtsetzung, Tel. 061 552 61 98