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24.11.2011
Revision Polizeigesetz - Vernehmlassung gestartet
Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren über die Revision des Polizeigesetzes und über den Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen eröffnet. Der Revisionsentwurf grenzt die Zuständigkeiten der kantonalen Polizei Basel-Landschaft und der Gemeindepolizeien klar voneinander ab. Damit werden die Ergebnisse der aus Gemeinde- und Kantonsvertretungen zusammengesetzten Arbeitsgruppe auf Gesetzesstufe umgesetzt. Im Weiteren schafft das Polizeigesetz eine kantonale Rechtsgrundlage für die Punkte wie Videoüberwachung und verdeckte Ermittlung. Die Vernehmlassungsfrist endet am 29. Februar 2012.
Die "Arbeitsgruppe Aufgabenverteilung Gemeindepolizeien - Polizei Basel-Landschaft" mit Gemeinde- und Kantonsvertretungen erarbeitete neue Gesetzesformulierungen für das Polizeigesetz und die polizeilichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Der erreichte Konsens umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen
Neben der Revision des Polizeigesetzes schlägt der Regierungsrat den Beitritt des Kantons zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen vor. Die privaten Sicherheitsunternehmen sind heute in einem breiten Spektrum tätig: Sie übernehmen Zutrittskontrollen an Veranstaltungen, regeln den Verkehr, bewachen Gebäude, begleiten gefährdete Personen, übernehmen Häftlingstransporte und ermitteln als Detektive. Die Bewilligungsvoraussetzungen und Sanktionsmöglichkeiten für diese Tätigkeiten variieren heute von Kanton zu Kanton. Mit dem Konkordat werden einheitliche Mindestanforderungen festgelegt. Für die überregional tätigen Sicherheitsunternehmen bedeutet dies eine Entlastung, da sie nicht mehr in jedem einzelnen Kanton Bewilligungen einholen müssen.
Geltendes Gesetz mit Bestimmungen von 1970
Das geltende Polizeigesetz ist seit 1998 in Kraft. Die im Gemeindegesetz enthaltenen Bestimmungen über die Gemeindepolizei gehen zum Teil bis auf das Jahr 1970 zurück. Die im Polizeigesetz und dem Gemeindegesetz festgeschriebene Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden entspricht nicht mehr in allen Punkten den Bedürfnissen der Bevölkerung und der sicherheitspolizeilichen Realität.
Beilagen: Für Rückfragen
Adrian Baumgartner, Sprecher der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 66 15
Liestal, 24. November 2011
Die "Arbeitsgruppe Aufgabenverteilung Gemeindepolizeien - Polizei Basel-Landschaft" mit Gemeinde- und Kantonsvertretungen erarbeitete neue Gesetzesformulierungen für das Polizeigesetz und die polizeilichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Der erreichte Konsens umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- Der Kanton soll nach neuem Konzept die sicherheitspolizeilichen Aufgaben auf dem ganzen Kantonsgebiet erfüllen. Die Gemeinden sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (Lärm, Unfug, Littering usw.) zuständig. Im Bereich des Strassenverkehrs können die Gemeinden auf Gemeindestrassen Radaranlagen betreiben sowie im Gemeindegebiet Parkingkontrollen vornehmen. Bei entsprechender Ausbildung des Gemeindepersonals dürfen Verkehrsteilnehmende auch angehalten werden.
- Die klare Abgrenzung der Aufgaben von Gemeinden und Kanton erlaubt es, künftig auf gegenseitige Kostenverrechnungen zu verzichten. Im Weiteren haben die Gemeinden neu einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Aufgaben im Bereich des Strassenverkehrs auf Gemeindestrassen, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.
- Ein weiterer Revisionspunkt betrifft die verdeckte Fahndung. In Fachkreisen und in der Öffentlichkeit wurde intensiv darüber diskutiert, ob die verdeckte Fahndung - insbesondere die Verfolgung von Pädophilen im Internet - auch nach Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung noch möglich ist. Bund und Kantone haben daher Musterformulierungen erarbeitet, die nun auch in das Polizeigesetz übernommen werden sollen.
- Ferner ist die Überwachung des öffentlichen Raums mit Videokameras heute auf kantonaler Ebene nicht geregelt. Auch in diesem Punkt soll das Polizeigesetz ergänzt werden. Die differenzierten Bestimmungen zur Videoüberwachung ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden einerseits, solche Aufzeichnungen auszuwerten. Andererseits stellen klare Schranken sicher, dass die Aufzeichnungen in einem verhältnismässigen Rahmen erfolgen und nicht mehr benötigte Daten innert Frist gelöscht werden.
- Neu soll eine gesetzliche Grundlage für die befristete Wegweisung von Personen von einem bestimmten öffentlichen Ort geschaffen werden.
- Schliesslich sollen Grossveranstalter für ihre eigenen Sicherheitsanstrengungen wie z.B. Präventionsarbeit, Alkoholbeschränkungen, eigene Kontrollen, Identifikation von Hooligans usw. mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent auf den Kostenersatzrechnungen der Polizei belohnt werden.
Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen
Neben der Revision des Polizeigesetzes schlägt der Regierungsrat den Beitritt des Kantons zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen vor. Die privaten Sicherheitsunternehmen sind heute in einem breiten Spektrum tätig: Sie übernehmen Zutrittskontrollen an Veranstaltungen, regeln den Verkehr, bewachen Gebäude, begleiten gefährdete Personen, übernehmen Häftlingstransporte und ermitteln als Detektive. Die Bewilligungsvoraussetzungen und Sanktionsmöglichkeiten für diese Tätigkeiten variieren heute von Kanton zu Kanton. Mit dem Konkordat werden einheitliche Mindestanforderungen festgelegt. Für die überregional tätigen Sicherheitsunternehmen bedeutet dies eine Entlastung, da sie nicht mehr in jedem einzelnen Kanton Bewilligungen einholen müssen.
Geltendes Gesetz mit Bestimmungen von 1970
Das geltende Polizeigesetz ist seit 1998 in Kraft. Die im Gemeindegesetz enthaltenen Bestimmungen über die Gemeindepolizei gehen zum Teil bis auf das Jahr 1970 zurück. Die im Polizeigesetz und dem Gemeindegesetz festgeschriebene Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden entspricht nicht mehr in allen Punkten den Bedürfnissen der Bevölkerung und der sicherheitspolizeilichen Realität.
Beilagen: Für Rückfragen
Adrian Baumgartner, Sprecher der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 66 15
Liestal, 24. November 2011