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17.09.2009
Sitzung Arbeitsgruppe Harassenlauf vom 17. September 2009: Juristische Vorarbeiten abgeschlossen
Die Gemeinde Münchenstein hat heute Donnerstag Morgen die Arbeitsgruppe Harassenlauf darüber informiert, dass sie die Nutzung des öffentlichen Raums analog zur Gemeinde Reinach reglementieren wird. Seit dem 1. Mai 2009, als am Lauf teilnehmende Personen zum Teil schwer verletzt wurden, besteht zwischen den Gemeinden Münchenstein und Reinach sowie der Sicherheitsdirektion Konsens darüber, dass der Harassenlauf aus Sicherheitsgründen nicht mehr im bisherigen Rahmen toleriert werden kann.
Die Gemeinden Münchenstein und Reinach sind wie die Sicherheitsdirektion der Ansicht, dass der Harassenlauf als Grossanlass eingestuft werden muss. Analog zu ähnlichen Veranstaltungen (Openair, Schwingfeste, Volksläufe, Street-Parade etc.) ist darum ein Bewilligungsgesuch einzureichen. Der Veranstalter hat konkrete Auflagen zu erfüllen, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Abfallcontainern und Toiletten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Route zum Schutz der Natur eingehalten wird und dass die Sicherheit der Teilnehmenden wie auch der tangierten Bevölkerung unter Aufbietung eines Sicherheits- und Sanitätsdienstes sichergestellt ist.
Die Auswirkungen der Bewilligungspflicht und deren Umsetzung sind Gegenstand weiterer Beratungen.
In der Arbeitsgruppe Harassenlauf sind die Gemeinden Münchenstein und Reinach, die Stiftung Park im Grünen sowie der Kanton Basel-Landschaft vertreten.
Auskunft:
Dieter Leutwyler, Leiter Kommunikation, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 66 15 oder via E-Mail: dieter.leutwyler@bl.ch
Liestal, 17. September 2009
Die Gemeinden Münchenstein und Reinach sind wie die Sicherheitsdirektion der Ansicht, dass der Harassenlauf als Grossanlass eingestuft werden muss. Analog zu ähnlichen Veranstaltungen (Openair, Schwingfeste, Volksläufe, Street-Parade etc.) ist darum ein Bewilligungsgesuch einzureichen. Der Veranstalter hat konkrete Auflagen zu erfüllen, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Abfallcontainern und Toiletten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Route zum Schutz der Natur eingehalten wird und dass die Sicherheit der Teilnehmenden wie auch der tangierten Bevölkerung unter Aufbietung eines Sicherheits- und Sanitätsdienstes sichergestellt ist.
Die Auswirkungen der Bewilligungspflicht und deren Umsetzung sind Gegenstand weiterer Beratungen.
In der Arbeitsgruppe Harassenlauf sind die Gemeinden Münchenstein und Reinach, die Stiftung Park im Grünen sowie der Kanton Basel-Landschaft vertreten.
Auskunft:
Dieter Leutwyler, Leiter Kommunikation, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 66 15 oder via E-Mail: dieter.leutwyler@bl.ch
Liestal, 17. September 2009