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30.08.2011
Standesinitiative: Diskriminierung von Behinderten soll strafbar werden
Der Regierungsrat Basel-Landschaft unterstützt eine Motion von Landrat Georges Thüring, welche mit einer Standesinitiative ein strafrechtliches Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen fordert.
Die Bundesverfassung verbietet, dass jemand wegen seiner Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialen Stellung, Lebensform, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert wird. Strafrechtlich abgesichert ist diese Verfassungsgarantie allerdings nur bezüglich Rasse, Ethnie oder Religion. Gegen Diskriminierungen wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung gibt es keine Strafnorm. Dies ist sachlich nicht gerechtfertigt und soll mit einer Standesinitiative korrigiert werden. Der Bund wird gebeten, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ergänzen.
Der Regierungsrat hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Auskünfte: Gerhard Mann, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 05
Die Bundesverfassung verbietet, dass jemand wegen seiner Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialen Stellung, Lebensform, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert wird. Strafrechtlich abgesichert ist diese Verfassungsgarantie allerdings nur bezüglich Rasse, Ethnie oder Religion. Gegen Diskriminierungen wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung gibt es keine Strafnorm. Dies ist sachlich nicht gerechtfertigt und soll mit einer Standesinitiative korrigiert werden. Der Bund wird gebeten, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ergänzen.
Der Regierungsrat hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Auskünfte: Gerhard Mann, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 05