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30.08.2012
Strafverfolgung BL: Steigerung der Aufklärungsquote
Strafverfolgung BL: Verstärkte Zusammenarbeit - Steigerung der Aufklärungsquote
Sicherheitsdirektor Isaac Reber orientierte heute zusammen mit dem Polizeikommandanten und der Ersten Staatsanwältin über den aktuellen Stand in Sachen Strafverfolgung. Fazit: Die Zusammenarbeit wird intensiviert und das gegenseitige Verständnis weiter gefördert. Zudem startet das Projekt "Steigerung der Aufklärungsquote", eine gemeinsame Aufgabe der Sicherheitsdirektion, der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Wenngleich der Kanton Basel-Landschaft mit 46.9 Delikten pro 1000 Einwohner als sicherster Kanton der Nordwestschweiz gilt, muss die Aufklärungsquote bei Einbruchsdiebstahl, einfacher Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Handlung mit Kindern, Brandstiftung und Taschendiebstahl verbessert werden. Es ist das Ziel der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Sicherheitsdirektors, bereits im 2013 den Landesdurchschnitt zu erreichen, respektive zu halten.
Verstärkung gegenseitiger Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft
Die gegenseitige Zusammenarbeit wird nach den jüngsten Gesprächen wie folgt verstärkt:
- Neu eintretende Polizistinnen und Polizisten erhalten die Möglichkeit so genannter "Stages" bei der Staatsanwaltschaft und umgekehrt. Dies soll das gegenseitige Verständnis für Vorgehen und Abläufe fördern. Zudem sollen verstärkt gemeinsame Ausbildungen statt finden.
- Eine Verfahrensplanung wird auch für "kleinere" Verfahren eingeführt. Dies bedingt Aufträge der Staatsanwaltschaft, die inhaltlich gemeinsam mit der Polizei abgesprochen bzw. definiert wurden.
- Plant die Polizei bestimmte Aktionen im Kriminalitätsbereich, wendet sie sich frühzeitig an die Staatsanwaltschaft, um das weitere Vorgehen mit einer von der Staatsanwaltschaftbezeichneten Person abzusprechen.
- Es finden regelmässig gegenseitig Fallbesprechungen statt, die der Klärung allfälligen "Unbehagens" dienen. Zudem werden gerichtlich und von der Staatsanwaltschaft abgeschlossene Fälle auf Wunsch intern gegenseitig kommuniziert.
Aufträge des Regierungsrates an die Staatsanwaltschaft schon im Juli
Bereits am vergangenen 3. Juli hatte der Regierungsrat nach sorgfältiger Prüfung des Berichts der Fachkommission und der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft konkrete Aufträge an die Staatsanwaltschaft erteilt:
- Verfahrensplanung ist in allen Hauptabteilungen bei grösseren Verfahren anzuwenden
- Änderung der Pikettdienstorganisation
- vermehrte persönliche Fallbearbeitung für leitende Staatsanwälte
- Verfahrensverzeichnis für Übergang "alte" auf neue Staatsanwaltschaft ist zu präzisieren und zu ergänzen.
Die Staatsanwaltschaft berichtet dem Regierungsrat und der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission bis zum 31. Oktober dieses Jahres über die Umsetzung dieser Massnahmen.
Beilagen: Für Rückfragen:
Isaac Reber, Regierungsrat, Tel. 061 552 57 07
Liestal, 30. August 2012