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19.11.2012
Suizid von eritreischer Asylsuchender
Eine Asylsuchende aus Eritrea hat sich am vergangenen Samstag in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (KPP) Liestal das Leben genommen. Ein Versuch, die Eritreerin an den zuständigen Dublin-Staat zu überstellen, war zuvor an ihrem Widerstand gescheitert.
Die alleinstehende Mutter von drei Kleinkindern hätte im Oktober gemäss dem Dublin-Abkommen nach Italien überstellt werden sollen. Die Überstellung nach Italien war vom Bundesamt für Migration entschieden und von Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Nach dem Überstellungsversuch im Oktober ergaben medizinische Abklärungen, dass die Asylsuchende nicht reisefähig war. Deshalb sahen die Baselbieter Behörden von einem erneuten Überstellungsversuch ab und übergaben sie in medizinisch-psychiatrische Betreuung. Die Eritreerin und ihre Kinder wären nach Ablauf der Dublin-Fristen in der Schweiz aufgenommen worden.
Die involvierten Behörden sind bestürzt über die tragische Entwicklung. Die drei Kinder sind einstweilen bei Pflegefamilien untergebracht.
Infokasten Dublin-Abkommen:
Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass Angehörige aus Drittstaaten (Nicht-Europa) in denjenigen Dublin-Mitgliedstaat überstellt werden, wo sie Asylgesuche gestellt haben oder hätten stellen können.
Liestal, 19. November 2012
Die alleinstehende Mutter von drei Kleinkindern hätte im Oktober gemäss dem Dublin-Abkommen nach Italien überstellt werden sollen. Die Überstellung nach Italien war vom Bundesamt für Migration entschieden und von Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Nach dem Überstellungsversuch im Oktober ergaben medizinische Abklärungen, dass die Asylsuchende nicht reisefähig war. Deshalb sahen die Baselbieter Behörden von einem erneuten Überstellungsversuch ab und übergaben sie in medizinisch-psychiatrische Betreuung. Die Eritreerin und ihre Kinder wären nach Ablauf der Dublin-Fristen in der Schweiz aufgenommen worden.
Die involvierten Behörden sind bestürzt über die tragische Entwicklung. Die drei Kinder sind einstweilen bei Pflegefamilien untergebracht.
Infokasten Dublin-Abkommen:
Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass Angehörige aus Drittstaaten (Nicht-Europa) in denjenigen Dublin-Mitgliedstaat überstellt werden, wo sie Asylgesuche gestellt haben oder hätten stellen können.
Liestal, 19. November 2012