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13.03.2012
Tempo 30 auf Kantonsstrassen ausnahmsweise möglich
Tempo 30 ist auf Kantonsstrassen ausnahmsweise möglich. Dies schreibt der Baselbieter Regierungsrat in der Antwort auf ein Postulat von SP-Landrätin Christine Koch. Das Postulat stützt sich auf ein entsprechendes Bundesgerichtsurteil vom 8. September 2010. In der Vorlage des Regierungsrates an den Landrat sind die rechtlichen Voraussetzungen aufgeführt, die erfüllt sein müssen, bevor eine solche Tempo-Zone bewilligt werden kann.
Bei bestehenden oder neuen Tempo 30-Zonen kann die Gemeinde dem Kanton beantragen, dass er Tempo 30 auf seinem Hauptstrassenabschnitt prüft. Die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und die Sicherheitsdirektion (SID) beurteilen das Gesuch unter Berücksichtigung des massgebenden Bundesgerichtsurteils und der Rahmenbedingungen gemäss Strassenverkehrsgesetz, kantonalem Strassengesetz, Strassensignalisationsverordnung und Tempo-30-Verordnung. Grundsätzlich müssen dabei neben den Anliegen der Verkehrsberuhigung und der Attraktivität für den Langsamverkehr gleichermassen ein attraktiver öffentlicher Verkehr, die verkehrsorientierte Durchleitungsfunktion der Kantonsstrassen sowie das Attraktivitätsgefälle von Kantonsstrassen gegenüber Gemeindestrassen gewährleistet bleiben.
Für Rückfragen: Meinrad Stöcklin, Leiter Kommunikation Polizei Basel-Landschaft, Tel. 061 553 30 60
Bei bestehenden oder neuen Tempo 30-Zonen kann die Gemeinde dem Kanton beantragen, dass er Tempo 30 auf seinem Hauptstrassenabschnitt prüft. Die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und die Sicherheitsdirektion (SID) beurteilen das Gesuch unter Berücksichtigung des massgebenden Bundesgerichtsurteils und der Rahmenbedingungen gemäss Strassenverkehrsgesetz, kantonalem Strassengesetz, Strassensignalisationsverordnung und Tempo-30-Verordnung. Grundsätzlich müssen dabei neben den Anliegen der Verkehrsberuhigung und der Attraktivität für den Langsamverkehr gleichermassen ein attraktiver öffentlicher Verkehr, die verkehrsorientierte Durchleitungsfunktion der Kantonsstrassen sowie das Attraktivitätsgefälle von Kantonsstrassen gegenüber Gemeindestrassen gewährleistet bleiben.
Für Rückfragen: Meinrad Stöcklin, Leiter Kommunikation Polizei Basel-Landschaft, Tel. 061 553 30 60