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13.11.2008
Ursula Stucki vom Landrat als Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Landschaft bestätigt
Auf Antrag des Regierungsrates hat der Landrat heute Donnerstag mit 63 zu zwölf Stimmen bei fünf Enthaltungen die bisherige Datenschutzbeauftragte Ursula Stucki für den Rest der am 31. März 2010 zu Ende gehenden Amtsperiode im Amt bestätigt. Die Bestätigung war wegen des revidierten Gesetzes über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetzes) erforderlich geworden, dessen Bestimmungen auf den 1. Juli 2008 in Kraft getreten sind. Bis Ende Juni dieses Jahres war der Regierungsrat allein für die Anstellung des oder der Datenschutzbeauftragten zuständig.
Ursula Stucki studierte auf dem zweiten Bildungsweg Jurisprudenz und schloss ihr Studium 1994 in Basel mit dem Lizentiat ab. Nach diversen Praktika arbeitete sie als akademische Adjunktin beim Kanton Basel-Stadt und absolvierte an der heutigen FHNW berufsbegleitend eine Nachdiplomausbildung zur Mediatorin. Am 1. März 2001 begann Ursula Stucki ihr Arbeit als Co-Leiterin der Aufsichtstelle Datenschutz und übernahm am 1. Juli 2006 die alleinige Leitung.
Der Regierungsrat attestiert Frau Stucki, seit ihrer Anstellung als kantonale Datenschutzbeauftragte anerkanntermassen hervorragende Arbeit geleistet zu haben. Sie gelte auch ausserhalb des Kantons als ausgezeichnete Kennerin des kantonalen, des nationalen und des internationalen Datenschutzrechts. Sie setze sich mit grossem Geschick für die Belange des Datenschutzes ein, ohne die Notwendigkeit sinnvoller und praxisgerechter Lösungen zu vernachlässigen. Ursula Stucki leiste einen weit überdurchschnittlichen Arbeitseinsatz. In ihrer mehrjährigen Tätigkeit bei der Sicherheitsdirektion habe sie ihre Dialogfähigkeit und Flexibilität, ihre Sozialkompetenz und ihre Führungsqualifikation unter Beweis gestellt.
Der Landrat hatte das Datenschutzgesetz am 12. Dezember 2007 in bestimmten Punkten revidiert, um die Anforderungen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung an Schengen/Dublin zu erfüllen. Die revidierten Gesetzesbestimmungen sind am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Neu muss der oder die Datenschutzbeauftragte durch den Landrat gewählt werden.
Auskunft:
Dieter Leutwyler, Leiter Kommunikation SID, Liestal, Tel. 061 552 66 15
Liestal, 13. November 2008
Ursula Stucki studierte auf dem zweiten Bildungsweg Jurisprudenz und schloss ihr Studium 1994 in Basel mit dem Lizentiat ab. Nach diversen Praktika arbeitete sie als akademische Adjunktin beim Kanton Basel-Stadt und absolvierte an der heutigen FHNW berufsbegleitend eine Nachdiplomausbildung zur Mediatorin. Am 1. März 2001 begann Ursula Stucki ihr Arbeit als Co-Leiterin der Aufsichtstelle Datenschutz und übernahm am 1. Juli 2006 die alleinige Leitung.
Der Regierungsrat attestiert Frau Stucki, seit ihrer Anstellung als kantonale Datenschutzbeauftragte anerkanntermassen hervorragende Arbeit geleistet zu haben. Sie gelte auch ausserhalb des Kantons als ausgezeichnete Kennerin des kantonalen, des nationalen und des internationalen Datenschutzrechts. Sie setze sich mit grossem Geschick für die Belange des Datenschutzes ein, ohne die Notwendigkeit sinnvoller und praxisgerechter Lösungen zu vernachlässigen. Ursula Stucki leiste einen weit überdurchschnittlichen Arbeitseinsatz. In ihrer mehrjährigen Tätigkeit bei der Sicherheitsdirektion habe sie ihre Dialogfähigkeit und Flexibilität, ihre Sozialkompetenz und ihre Führungsqualifikation unter Beweis gestellt.
Der Landrat hatte das Datenschutzgesetz am 12. Dezember 2007 in bestimmten Punkten revidiert, um die Anforderungen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung an Schengen/Dublin zu erfüllen. Die revidierten Gesetzesbestimmungen sind am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Neu muss der oder die Datenschutzbeauftragte durch den Landrat gewählt werden.
Auskunft:
Dieter Leutwyler, Leiter Kommunikation SID, Liestal, Tel. 061 552 66 15
Liestal, 13. November 2008
