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12.11.2009
Verkehrssteuer wird am 01. Januar fällig
Die Motorfahrzeugkontrolle verschickt die Verkehrssteuerrechnung neu bereits im November und nicht mehr wie bis anhin erst im Januar. Für die motorisierten Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass die Verkehrssteuer 2010 bereits auf den 1. Januar 2010 fällig wird.
Die Motorfahrzeugkontrolle entspricht damit dem jährlich geäusserten Wunsch von Fahrzeughalter/Innen, die Verkehrssteuerrechnung gleichzeitig zum 13. Monatsgehalt zu erhalten.
Die gesetzliche Grundlage für das Erheben der Verkehrssteuer ist § 5, Abs. 3 des Verkehrsabgabegesetzes. Dort heisst es: "Die Verkehrssteuer ist in der Regel für ein Kalenderjahr im Voraus zu entrichten". Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) hat dem neuen Termin zugestimmt.