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23.10.2012
Vernehmlassung zur kantonalen Gewerbeparkkarte eröffnet
Der Regierungsrat hat heute die Verfassungs- und Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben, die für die Einführung einer kantonalen Gewerbeparkkarte erforderlich sind. Mit dieser Karte soll auch die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Kanton Basel-Landschaft bzw. die Baselbieter Gemeinden mit dem Kanton Basel-Stadt eine Vereinbarung abschliessen können, um eine gemeinsame Gewerbeparkkarte einzuführen. Diese soll zum Parkieren in beiden Kantonen berechtigen.
Heute bestehen auf öffentlichem Grund in den Baselbieter Gemeinden zahlreiche - zeitliche und gebührenmässige Beschränkungen für das Parkieren von Fahrzeugen. Gewerbetreibende sind gezwungen, sich mit allen unterschiedlichen Regelungen auseinanderzusetzen, was einen erheblichen administrativen Aufwand bedeutet. Zudem kumulieren sich die Gebühren aufgrund der verschiedenen Einsatzorte erheblich.
Neu soll eine kantonal einheitliche Lösung geschaffen werden, was den administrativen und finanziellen Aufwand der Handwerksbetriebe reduziert. Gleichzeitig wird damit die Grundlage geschaffen für eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft bzw. den Baselbieter Gemeinden über eine vergünstigte Abgabe einer gemeinsamen Gewerbeparkkarte.
Die vorgeschlagene Gebühr beträgt pro gewerblich genutztes Fahrzeug und Jahr 100 Franken. Die Einnahmen sollen teilweise an die Gemeinden verteilt werden.
Bevor die entsprechende Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet werden kann, wird eine Vernehmlassung bei den Parteien, Gemeinden und Verbänden durchgeführt, die bis zum 31. Januar 2013 dauert.
vgl. aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen: Pascal Steinemann, Rechtsetzung, Tel. 061 552 61 98
Heute bestehen auf öffentlichem Grund in den Baselbieter Gemeinden zahlreiche - zeitliche und gebührenmässige Beschränkungen für das Parkieren von Fahrzeugen. Gewerbetreibende sind gezwungen, sich mit allen unterschiedlichen Regelungen auseinanderzusetzen, was einen erheblichen administrativen Aufwand bedeutet. Zudem kumulieren sich die Gebühren aufgrund der verschiedenen Einsatzorte erheblich.
Neu soll eine kantonal einheitliche Lösung geschaffen werden, was den administrativen und finanziellen Aufwand der Handwerksbetriebe reduziert. Gleichzeitig wird damit die Grundlage geschaffen für eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft bzw. den Baselbieter Gemeinden über eine vergünstigte Abgabe einer gemeinsamen Gewerbeparkkarte.
Die vorgeschlagene Gebühr beträgt pro gewerblich genutztes Fahrzeug und Jahr 100 Franken. Die Einnahmen sollen teilweise an die Gemeinden verteilt werden.
Bevor die entsprechende Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet werden kann, wird eine Vernehmlassung bei den Parteien, Gemeinden und Verbänden durchgeführt, die bis zum 31. Januar 2013 dauert.
vgl. aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen: Pascal Steinemann, Rechtsetzung, Tel. 061 552 61 98