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Abrüstung / Entlassung
Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Die Entlassung erfolgt gemäss Aufgebot des Kreiskommando's. Für Mannschaftsgrade erfolgt diese in der Regel am Ende des zwölften Kalenderjahres, das auf die Beförderung zum Soldaten folgt.
Entlassung aus der Militärdienstpflicht 2025
Abrüstung / Waffe
Merkblatt Waffenerwerbsschein
Informationen zur Beantragung eines Waffenerwerbsscheins finden Sie unter folgendem Link: Online-Schalter - Baselland
Kontakt
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel. 061 552 72 10
E-Mail: kreiskommando(at)bl.ch
