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Schiesspflicht
Schiesspflicht 2025
Die Schiesspflicht muss bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Schiesspflichtige, die im betreffend Jahr mindestens 45 Tage besoldeten Militärdienst oder einen mindestens 45-tägigen Fortbildungsdienst leisten, sind von der Schiesspflicht befreit.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Falls Sie Ihre diesjährige Schiesspflicht nicht erfüllen können, bitte wird Sie folgendes Formular auszufüllen:
Dokumente / Waffenloser Militärdienst
Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst
Waffenloser Militärdienst
Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando ein Gesuch um waffenlosen Militärdienst ein.
Weitere Informationen zum waffenlosen Militärdienst finden Sie unter folgendem Link: 6. Abschnitt
Kontakt
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel. 061 552 72 10
E-Mail: kreiskommando(at)bl.ch
