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Fahren im Alter
Obligatorische Kontrolluntersuchung
Inhaber/innen eines Führerausweises müssen sich ab dem 75. Lebensjahr alle zwei Jahre einer obligatorischen Kontrolluntersuchung unterziehen. Diese ist durch eine/n in der Schweiz annerkannte/n Ärztin / einen Arzt der Stufe 1 durchzuführen.
Sie dient der Überprüfung des Sehvermögens sowie der Feststellung körperlicher oder psychischer Erkrankungen, die die Fahreignung oder die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können. Bei chronischen oder progressiv fortschreitenden Krankheiten kann eine Zusatzuntersuchung oder eine Kontrollfahrt für eine schlüssige Beurteilung der Fahreignung erforderlich sein.
Verzicht auf den Führerausweise
Wenn Sie auf den Führerausweis verzichten wollen, schicken Sie uns diesen mit einer von Ihnen unterzeichneten Verzichtserklärung zu. Wir geben Ihnen auch auf allfällige Fragen gerne Auskunft.
Gesetzliche Grundlagen
Art. 27 Abs. 1 lit. a VZV