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- Motorfahrzeugkontrolle
- Führer- und Lernfahrausweise
- Namens-, Adress- oder Heimatortsänderung
- Kantonswechsel
Kantonswechsel
Herzlich willkommen im Kanton Basel-Landschaft.
Bevor Sie folgende Dienstleistungen bei uns beziehen können, müssen Sie bei Ihrer Wohngemeinde angemeldet sein.
Umtausch Führerausweis (blau)
Damit wir Ihren ausserkantonalen blauen Führerausweis in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) umtauschen können, benötigen wir:
- den blauen Führerausweis im Original,
- das vollständig ausgefüllte Formular "Neuausstellung eines Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK)"
- ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster)
Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)
Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) müssen uns lediglich die neue basellandschaftliche Adresse und die Nummer des Ausweises (Pos. 5) mitteilen.
Umtausch Lernfahrausweis (weiss)
Um Ihren ausserkantonalen Lernfahrausweis umtauschen zu können, benötigen wir:
- den Lernfahrausweis im Original,
- ein farbiges Passfoto (siehe Fotomuster) und
- Wohnsitzbestätigung (wird ausgestellt durch die Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes)
Umtausch Kontrollschild und Fahrzeugausweis (grau)
Damit wir Ihr Fahrzeug im Kanton Basel-Landschaft einlösen können, benötigen wir:
- einen Versicherungsnachweis,
- den ausserkantonalen Fahrzeugausweis im Original und
- bei Ausländerinnen und Ausländern: eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
Die Rückvergütung der Verkehrssteuer durch den bisherigen Wohnkanton erfolgt erst, nachdem das ausserkantonale Kontrollschild dem zuständigen Strassenverkehrsamt / der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle retourniert wurde.
Falls Sie die Zuteilung eines "speziellen" Kontrollschildes wünschen, besuchen Sie doch unsere Online Dienstleistung Wunschkontrollschilder.
Gesetzliche Grundlagen
Änderungen in den Ausweisen müssen innert 14 Tagen gemeldet werden. (SR 741.51 VZV)
Vom Beginn des Monats an, in welchem der Standort eines Motorfahrzeuges in einen andern Kanton verlegt wird, ist der neue Standortkanton zur Steuererhebung zuständig. Der alte Standortkanton hat Steuern, die für weitere Zeit erhoben wurden, zurückzuerstatten (SR 741.01 SVG)
Als Standort gilt der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. (SR 741.51 VZV)