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Wechselschildsteuer
Bei Wechselschildern wird die Verkehrssteuer für das verkehrssteuermässig teurere Fahrzeug erhoben. Für das zusätzliche Fahrzeug wird eine Pauschalsteuer pro Fall und Kalenderjahr erhoben. Wenn auf einem Wechselschild ein Fahrzeug aus- und nicht am selben Tag wieder eingelöst wird, wird diese Steuer erneut erhoben. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Wechselschildsteuer.
Die Steuerermässigung bzw. der Steuerzuschlag wird bei Fahrzeugen auf Wechselschilder je zur Hälfte angerechnet.