Der Motorradlenker, ein 31-jähriger Pole, wurde im Rahmen einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h gemessen. Erlaubt sind auf diesem Streckenabschnitt 50 km/h. Dies ergibt nach Abzug der Toleranz eine Überschreitung von 70 km/h.
Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wurde sein Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis wurde an Ort und Stelle abgenommen. Der Lenker wird sich aufgrund des Raserdeliktes vor der Justiz verantworten müssen.