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Sexuelle Übergriffe
Sexuelle Übergriffe an Kindern
Die meisten Fälle von Kindsmissbrauch finden im sozialen Nahfeld statt. Die Täter sind meistens Verwandte, Freunde der Familie, Lehrpersonen sowie Trainer und den Kindern bereits bekannt. Der Fremdtäter, der ein ihm völlig unbekanntes Kind entführt, um es sexuell auszubeuten, kommt äusserst selten vor. Viele Menschen halten jedoch diese sehr kleine Gruppe von Fremdtätern fälschlicherweise für die «typischen» Pädokriminellen.
Eine weitere falsche Einschätzung prägt den gesellschaftlichen Diskurs: Oft wird fälschlicherweise suggeriert, dass die meisten Kindsmissbraucher pädophil sind. Dies ist nicht der Fall. Es gibt viele andere Motive wie perverse Neugierde, persönliche Krisen, Machtausübung mit sexuellen Mitteln oder Sadismus, warum weshalb Menschen (in aller Regel Männer) Kinder missbrauchen. Pädophile sind Menschen, die sich sexuell ausschliesslich von Kindern angesprochen fühlen. Pädophilie ist somit eine sexuelle Orientierung bzw. eine psychiatrische Diagnose. Sie hat keine strafrechtlichen Konsequenzen, solange die sexuelle Anziehung nicht ausgelebt wird. Erst wenn es zu sexuellen Handlungen mit einem Kind kommt, machen sich diese Personen strafbar.
Jugendschutz und Kinderpornografie
Kinder sind eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe und deswegen von Gesetzes wegen besonders geschützt – auch bezüglich ihrer sexuellen Entwicklung. Kindern unter 16 Jahren darf deshalb keinerlei Pornografie zugänglich gemacht werden. Zudem dürfen Minderjährige nicht für pornografische Produktionen oder zur Prostitution eingesetzt werden. Pornografische Erzeugnisse mit Minderjährigen gelten zudem als Kinderpornografie und sind generell verboten.
Sexuelle Übergriffe an Erwachsenen
Sexuelle Gewalt an Frauen und Männern umfasst jede Form von erzwungenen sexuellen Handlungen und grenzverletzendem Verhalten mit sexuellem Bezug. Sie kommt in unterschiedlichen Kontexten vor, so beispielsweise als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, als sexuelle Ausbeutung in einer Abhängigkeitsbeziehung (z.B. im Angestelltenverhältnis) oder als erzwungener Geschlechtsverkehr in der Ehe oder in Partnerschaften. Bei sexueller Gewalt handelt es sich – neben der erzwungenen Befriedigung sexueller Bedürfnisse – oft um eine Form von Machtausübung, Erniedrigung und Demütigung.
Formen sexueller Übergriffe sind: anzügliche und peinliche Bemerkungen mit sexuellem Bezug, sexistische Körpersprache oder Gesten, unerwünschte Berührungen, sexuelle und körperliche Übergriffe bis hin zur Nötigung und Vergewaltigung. Auch wenn die meisten Opfer von sexueller Gewalt weiblich sind, können auch Männer zu Opfern werden.
Sexuelle Belästigung, sexuelle Handlungen mit Abhängigen, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Delikte, die strafrechtlich verfolgt werden.
Broschüren
Weitere Infos zu den Themen finden Sie unter www.skppsc.ch