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Rasertatbestand
Seit dem 01.01.2013 ist der sogenannte Rasertatbestand gesetzlich verankert. Bei Erreichen bestimmter Geschwindigkeitsüberschreitungen erfolgt zunächst eine vorsorgliche Sicherungsmassnahme, während welcher eine charakterliche Abklärung zu erfolgen hat. Die Mindestentzugsdauer beträgt in jedem Fall 2 Jahre, im Wiederholungsfall 10 Jahre:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: |
Netto-Überschreitung: |
30 km/h |
mind. 40 km/h |
50 km/h |
mind. 50 km/h |
80 km/h |
mind. 60 km/h |
81 km/h und mehr… |
mind. 80 km/h |