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Sicherungsentzug (vorsorglich und definitiv)
Es handelt sich dabei um eine Sicherungsmassnahme zum Schutz des Strassenverkehrs vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern bzw. Fahrzeuglenkerinnen. Wenn das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nicht sicher, aber wahrscheinlich ist, kann ein vorsorglicher Sicherungsentzug angeordnet werden.
Bei Vorliegen eines negativen Gutachtens, wird ein definitiver Sicherungsentzug angeordnet, wenn die Fahreignung namentlich aus folgenden Gründen nicht bzw. nicht mehr gegeben ist:
- ungenügende körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit;
- Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit;
- charakterliche Mängel (z.B. mehrfach wiederholte Auffälligkeit im Strassenverkehr oder Raserei).
Der Sicherungsentzug wird auf unbestimmte Zeit angeordnet. Er dauert so lange, bis die allenfalls verfügte Sperrfrist abgelaufen ist und eine Fahreignungsbegutachtung ergeben hat, dass der Ausschlussgrund (d.h. der Fahreignungs- oder Fahrkompetenzmangel) weggefallen ist. Mit der Wiedererteilung können Auflagen angeordnet werden.