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14.03.2012
Ein Jahr Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Am 1. Januar 2011 nahm die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft in ihrer heutigen Struktur die operative Arbeit auf. Fünf zuvor eigenständige Statthalterämter, das Besondere Untersuchungsrichteramt und die ehemalige Staatsanwaltschaft wurden auf diesen Termin hin zu einer einzigen Behörde verschmolzen. Anlässlich einer Medienkonferenz zogen der Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Regierungsrat Isaac Reber, und die Erste Staatsanwältin, Angela Weirich, nach einem Jahr neue Staatsanwaltschaft ein positives Fazit, wenngleich in verschiedenen Bereich noch Verbesserungspotenzial besteht.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat am Mittwoch, 14. März 2012, anlässlich einer Medienkonferenz auf ihr erstes operatives Jahr in dieser Struktur zurückgeblickt. Nach einer Eröffnungsansprache durch den Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Regierungsrat Isaac Reber, liess die Erste Staatsanwältin, Angela Weirich, das Jahr 2011 Revue passieren: "Es war für die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ein anstrengendes und anspruchsvolles Jahr, das wir insgesamt erfolgreich bewältigt haben".
Positives Fazit
Auf den 1. Januar 2011 wurden die fünf ehemaligen Bezirksstatthalterämter, das Besondere Untersuchungsrichteramt (BUR) sowie die ehemalige Staatsanwaltschaft zu einer Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zusammen geführt. Diese neue Organisation und die gleichzeitig auf den 1. Januar 2011 eingeführte Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) brachten für die Mehrheit der Mitarbeitenden neue Funktionen mit sich, die im Rahmen eines komplett neuen Prozessrechts wahrzunehmen sind. Das operative Tagesgeschäft lief dabei unvermindert weiter.
In den neu eingegangenen Strafverfahren nach neuer StPO zeigten sich im Jahr 2011 bereits die Vorteile des neuen Systems ohne Handwechsel zwischen der untersuchenden und der anklagenden Behörde sowie des "Verfahrens aus einer Hand". Dabei legt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die Verantwortung für jedes einzelne Verfahren in die Hand von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, welche sowohl die Untersuchung leiten als auch für die Erledigung des Verfahrens mittels Strafbefehl, Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen zuständig sind. Auch das allfällige Erheben von Anklagen und die Vertretung dieser vor Gericht fällt in die Zuständigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. In der Verfahrensbearbeitung unterstützen Untersuchungsbeauftragte und oft auch durch Polizeiangehörige, welche immer unter der Leitung des verantwortlichen Staatsanwalts handeln.
Insgesamt zeigten sich der Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Regierungsrat Isaac Reber, sowie die Erste Staatsanwältin, Angela Weirich, zufrieden mit der im Jahr eins der Staatsanwaltschaft geleisteten Arbeit, auch wenn die junge Organisation noch in verschiedenen Bereichen Optimierungspotenzial aufweist. Insbesondere mit Blick auf den Bezug des Strafjustizzentrums im Jahre 2014 müssen die Strukturen und Abläufe analysiert und den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Gute Erledigungszahlen trotz hoher Fallbelastung
Den herausfordernden Rahmenbedingungen zum Trotz konnte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ihre Erledigungszahlen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr leicht steigern: In den Haupterledigungsarten wurden im letzten Jahr 26'070 Faszikel (2010: 23'252 Faszikel) erledigt. Die Mehrerledigungen wurden in den Bereichen Strafbefehl, Einstellung und Nichtanhandnahmen realisiert. Im Bereich der Anklagen ist hingegen ein Rückgang zu verzeichnen. Im Vergleich zu den Gesamterledigungszahlen (26'070 Faszikel) beurteilt die Staatsanwaltschaft diesen Rückgang allerdings als nicht signifikant.
Neben den Vorteilen des "Verfahrens aus einer Hand" brachte die neue StPO aber auch einen deutlich höheren administrativen Aufwand, was aktuell zu einer Überbelastung der Baselbieter Staatsanwältinnen und Staatsanwälten führt. Die Anfang Januar 2012 erhobene durchschnittliche Fallbelastung je Staatsanwalt beträgt 151 Faszikel (Anzeigen), welche parallel zu bearbeiten sind. Obwohl derzeit nur gerade zwei Prozent aller pendenten Fälle in der Untersuchung älter als drei Jahr sind, kann die ausserordentlich hohe Fallbelastung pro Staatsanwalt dazu führen, dass das Beschleunigungsgebot nicht in allen Fällen eingehalten werden kann. Zur aktuellen Situation stellte die Erste Staatsanwältin in ihrem Referat fest, dass es derzeit noch gelinge, die überwiegende Mehrheit der Verfahren innert einer angemessenen Frist zu erledigen.
Für Rückfragen:
Michael Lutz, Kommunikationsbeauftragter, Telefon 061 552 58 09, E-Mail michael.lutz@bl.ch
Liestal, 14. März 2012
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat am Mittwoch, 14. März 2012, anlässlich einer Medienkonferenz auf ihr erstes operatives Jahr in dieser Struktur zurückgeblickt. Nach einer Eröffnungsansprache durch den Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Regierungsrat Isaac Reber, liess die Erste Staatsanwältin, Angela Weirich, das Jahr 2011 Revue passieren: "Es war für die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ein anstrengendes und anspruchsvolles Jahr, das wir insgesamt erfolgreich bewältigt haben".
Positives Fazit
Auf den 1. Januar 2011 wurden die fünf ehemaligen Bezirksstatthalterämter, das Besondere Untersuchungsrichteramt (BUR) sowie die ehemalige Staatsanwaltschaft zu einer Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft zusammen geführt. Diese neue Organisation und die gleichzeitig auf den 1. Januar 2011 eingeführte Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) brachten für die Mehrheit der Mitarbeitenden neue Funktionen mit sich, die im Rahmen eines komplett neuen Prozessrechts wahrzunehmen sind. Das operative Tagesgeschäft lief dabei unvermindert weiter.
In den neu eingegangenen Strafverfahren nach neuer StPO zeigten sich im Jahr 2011 bereits die Vorteile des neuen Systems ohne Handwechsel zwischen der untersuchenden und der anklagenden Behörde sowie des "Verfahrens aus einer Hand". Dabei legt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die Verantwortung für jedes einzelne Verfahren in die Hand von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, welche sowohl die Untersuchung leiten als auch für die Erledigung des Verfahrens mittels Strafbefehl, Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen zuständig sind. Auch das allfällige Erheben von Anklagen und die Vertretung dieser vor Gericht fällt in die Zuständigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. In der Verfahrensbearbeitung unterstützen Untersuchungsbeauftragte und oft auch durch Polizeiangehörige, welche immer unter der Leitung des verantwortlichen Staatsanwalts handeln.
Insgesamt zeigten sich der Vorsteher der Sicherheitsdirektion, Regierungsrat Isaac Reber, sowie die Erste Staatsanwältin, Angela Weirich, zufrieden mit der im Jahr eins der Staatsanwaltschaft geleisteten Arbeit, auch wenn die junge Organisation noch in verschiedenen Bereichen Optimierungspotenzial aufweist. Insbesondere mit Blick auf den Bezug des Strafjustizzentrums im Jahre 2014 müssen die Strukturen und Abläufe analysiert und den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Gute Erledigungszahlen trotz hoher Fallbelastung
Den herausfordernden Rahmenbedingungen zum Trotz konnte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ihre Erledigungszahlen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr leicht steigern: In den Haupterledigungsarten wurden im letzten Jahr 26'070 Faszikel (2010: 23'252 Faszikel) erledigt. Die Mehrerledigungen wurden in den Bereichen Strafbefehl, Einstellung und Nichtanhandnahmen realisiert. Im Bereich der Anklagen ist hingegen ein Rückgang zu verzeichnen. Im Vergleich zu den Gesamterledigungszahlen (26'070 Faszikel) beurteilt die Staatsanwaltschaft diesen Rückgang allerdings als nicht signifikant.
Neben den Vorteilen des "Verfahrens aus einer Hand" brachte die neue StPO aber auch einen deutlich höheren administrativen Aufwand, was aktuell zu einer Überbelastung der Baselbieter Staatsanwältinnen und Staatsanwälten führt. Die Anfang Januar 2012 erhobene durchschnittliche Fallbelastung je Staatsanwalt beträgt 151 Faszikel (Anzeigen), welche parallel zu bearbeiten sind. Obwohl derzeit nur gerade zwei Prozent aller pendenten Fälle in der Untersuchung älter als drei Jahr sind, kann die ausserordentlich hohe Fallbelastung pro Staatsanwalt dazu führen, dass das Beschleunigungsgebot nicht in allen Fällen eingehalten werden kann. Zur aktuellen Situation stellte die Erste Staatsanwältin in ihrem Referat fest, dass es derzeit noch gelinge, die überwiegende Mehrheit der Verfahren innert einer angemessenen Frist zu erledigen.
Für Rückfragen:
Michael Lutz, Kommunikationsbeauftragter, Telefon 061 552 58 09, E-Mail michael.lutz@bl.ch
Liestal, 14. März 2012