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12.09.2013
Erster Raserfall im Kanton Basel-Landschaft angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die erste Anklage gemäss der neuen Gesetzgebung „Via Sicura" an das Strafgericht Basel-Landschaft überwiesen. Sie klagt einen 25-jährigen Mann an, dem sie eine mehrfache massive Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Schänzlitunnel, begangen mit seinem Personenwagen im Februar 2013, vorwirft.
Dem angeklagten Mann (25 Jahre) wird eine Raserfahrt zwischen Reinach und Muttenz auf der kantonalen Autobahn H 18 in Fahrtrichtung Basel zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wirft dem Mann vor, während dieser Fahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrfach massiv überschritten zu haben. Nach Berücksichtigung der Messtoleranz betrug die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung 67 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Zudem werden dem Mann mehrfache Spurwechsel ohne Betätigung des Richtungsblinkers sowie ein verbotenes Rechtsüberhol-Manöver vorgeworfen.
Die angeklagte Person wurde von einer zivilen Patrouille der Polizei Basel-Landschaft angehalten und ihr Auto von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.
Erste Anklage nach neuer Gesetzesnorm im Kanton Basel-Landschaft
Bei dieser Anklage handelt es sich um die erste im Kanton Basel-Landschaft, seit die neuen Gesetzesnormen für Raser in Kraft sind. Diese wurden im Rahmen von "Via Sicura" auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Kommunikation
Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Kommunikation