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18.06.2012
Kein Strafverfahren gegen Birsfelder Behördenmitglieder
Gegen den am 11. Mai 2012 angezeigten Birsfelder Gemeinderat sowie die beiden ebenfalls beanzeigten Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Birsfelden wird kein Strafverfahren eröffnet. Die strafrechtliche Überprüfung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ergeben, dass die vorgeworfenen Tatbestände nicht erfüllt sind. Gegen diesen Entscheid können die Parteien noch Beschwerde erheben.
Am 11. Mai 2012 wurden sowohl gegen einen Birsfelder Gemeinderat als auch gegen zwei Angestellte der Gemeindeverwaltung Birsfelden Strafanzeige eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, die Vergabe von Gärtnerarbeiten für die Gemeinde Birsfelden im September 2011 nicht korrekt durchgeführt zu haben. Ferner standen die Tatvorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Begünstigung sowie der Urkundenfälschung im Raum.
Die strafrechtliche Überprüfung der erhobenen Vorwürfe gegen die drei Personen durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ergeben, dass die Tatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Begünstigung sowie der Urkundenfälschung eindeutig nicht erfüllt sind. Aus diesem Grund sind keine Strafverfahren zu eröffnen. Gegen diesen Entscheid können die involvierten Parteien noch Beschwerde erheben.
Für Rückfragen:
Michael Lutz, Kommunikationsbeauftragter, Telefon 061 552 58 09, E-Mail michael.lutz@bl.ch
Liestal, 18. Juni 2012
Am 11. Mai 2012 wurden sowohl gegen einen Birsfelder Gemeinderat als auch gegen zwei Angestellte der Gemeindeverwaltung Birsfelden Strafanzeige eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, die Vergabe von Gärtnerarbeiten für die Gemeinde Birsfelden im September 2011 nicht korrekt durchgeführt zu haben. Ferner standen die Tatvorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Begünstigung sowie der Urkundenfälschung im Raum.
Die strafrechtliche Überprüfung der erhobenen Vorwürfe gegen die drei Personen durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ergeben, dass die Tatbestände der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Begünstigung sowie der Urkundenfälschung eindeutig nicht erfüllt sind. Aus diesem Grund sind keine Strafverfahren zu eröffnen. Gegen diesen Entscheid können die involvierten Parteien noch Beschwerde erheben.
Für Rückfragen:
Michael Lutz, Kommunikationsbeauftragter, Telefon 061 552 58 09, E-Mail michael.lutz@bl.ch
Liestal, 18. Juni 2012