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14.05.2013
Prozess mutmasslicher Täter des Tötungsdeliktes von Frenkendorf
Mutmasslicher Täter des Tötungsdeliktes von Frenkendorf wird in Polen der Prozess gemacht
Nach den intensiven Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft und die Polizei Basel-Landschaft im Tötungsdelikt von Frenkendorf BL (siehe Medienmitteilungen der Polizei Basel-Landschaft Nummer 694/2012 und 720/2012, nachlesbar auf www.polizei.bl.ch Polizeimeldungen) konnte das Verfahren nun definitiv an die zuständigen Behörden in Polen abgegeben werden. Der Tatverdächtige hat inzwischen bei Befragungen in Polen ein Geständnis abgelegt. Er erwartet nun in Polen seinen Prozess und wird auch dort eine allfällige Haftstrafe verbüssen.
Aufgrund eines internationalen Haftbefehls wurde der mutmassliche Täter am 2. Oktober 2012 in Polen von der lokalen Polizei angehalten und vorläufig festgenommen. Da es sich um einen Polnischen Staatsangehörigen handelt, ist eine Auslieferung an die Schweiz nicht möglich. Es wurde aber in Polen ein Strafverfahren eröffnet und er wurde zu den von den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft erhobenen Anschuldigungen befragt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft stellte daraufhin den polnischen Behörden die wesentlichen Untersuchungsakten zu, worauf der Verdächtige vor Ort in Untersuchungshaft genommen wurde, wo er sich bis heute befindet. Der Verdächtige hat inzwischen ein Geständnis für die ihm vorgeworfene Tat abgelegt. Die zuständigen polnischen und schweizerischen Behörden kamen überein, dass die Strafuntersuchung in der Schweiz zu Ende geführt wird, um danach ein Ersuchen um stellvertretende Strafverfolgung an die polnischen Behörden zu stellen. Dieses Ersuchen wurde im März gestellt und dieser Tage von Polen schriftlich bestätigt. Nachdem das Tötungsdelikt in Frenkendorf BL nach aufwendigen und in enger Zusammenarbeit geführten Ermittlungsarbeiten durch die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft aufgeklärt werden konnte, ist damit das Verfahren für diese abgeschlossen.
Nach den intensiven Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft und die Polizei Basel-Landschaft im Tötungsdelikt von Frenkendorf BL (siehe Medienmitteilungen der Polizei Basel-Landschaft Nummer 694/2012 und 720/2012, nachlesbar auf www.polizei.bl.ch Polizeimeldungen) konnte das Verfahren nun definitiv an die zuständigen Behörden in Polen abgegeben werden. Der Tatverdächtige hat inzwischen bei Befragungen in Polen ein Geständnis abgelegt. Er erwartet nun in Polen seinen Prozess und wird auch dort eine allfällige Haftstrafe verbüssen.
Aufgrund eines internationalen Haftbefehls wurde der mutmassliche Täter am 2. Oktober 2012 in Polen von der lokalen Polizei angehalten und vorläufig festgenommen. Da es sich um einen Polnischen Staatsangehörigen handelt, ist eine Auslieferung an die Schweiz nicht möglich. Es wurde aber in Polen ein Strafverfahren eröffnet und er wurde zu den von den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft erhobenen Anschuldigungen befragt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft stellte daraufhin den polnischen Behörden die wesentlichen Untersuchungsakten zu, worauf der Verdächtige vor Ort in Untersuchungshaft genommen wurde, wo er sich bis heute befindet. Der Verdächtige hat inzwischen ein Geständnis für die ihm vorgeworfene Tat abgelegt. Die zuständigen polnischen und schweizerischen Behörden kamen überein, dass die Strafuntersuchung in der Schweiz zu Ende geführt wird, um danach ein Ersuchen um stellvertretende Strafverfolgung an die polnischen Behörden zu stellen. Dieses Ersuchen wurde im März gestellt und dieser Tage von Polen schriftlich bestätigt. Nachdem das Tötungsdelikt in Frenkendorf BL nach aufwendigen und in enger Zusammenarbeit geführten Ermittlungsarbeiten durch die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft aufgeklärt werden konnte, ist damit das Verfahren für diese abgeschlossen.