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30.01.2014
Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft tritt in Ausstand
Im Nachgang an die vom Regierungspräsidenten eingereichte Strafanzeige gegen amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie weitere Angestellte des Kantons Basel-Landschaft hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ihren Ausstand beantragt. Mit dem am 21. Januar 2014 ergangenen Entscheid ist das Kantonsgericht Basel-Landschaft nun der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt: alle kantonalen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte befinden sich im Ausstand. Für das Strafverfahren ist nun ein/e ausserordentliche/r Staatsanwalt/in einzusetzen.
In Zusammenhang mit den, an amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie weitere Angestellte des Kantons Basel-Landschaft ausgerichteten Verwaltungsratshonorare, Sitzungsgelder und andere Vergütungen hat der Regierungspräsident, Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft am 18. Dezember 2013 eine Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat unverzüglich erste Vorabklärungen aufgenommen und im Zuge dessen beim Kantonsgericht Basel-Landschaft den Ausstand der gesamten Behörde beantragt.
Ausstandsgründe sind gegeben
Hintergrund dieses Antrages ist die gesetzliche Bestimmung, worauf von Amtes wegen zu prüfen ist, ob Ausstandsgründe vorliegen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn gegen aussen der Anschein der Befangenheit entstehen könnte. Entsprechend begründete die Staatsanwaltschaft den Ausstandsantrag vom 21. Dezember 2013 an das Kantonsgericht Basel-Landschaft auch. Mit Beschluss vom 21. Januar 2014 hat das Kantonsgericht Basel-Landschaft entschieden, dass dieser Ausstandsgrund bei allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Kantons Basel-Landschaft vorliegt. Das Kantonsgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft vollumfänglich.
Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts
Als nächster Schritt wird die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft dem Regierungsrat die Einsetzung einer ausserordentlichen Staatsanwältin oder eines ausserordentlichen Staatsanwalts beantragen. Diese Person wird nach ihrer Ernennung für das Führen der Strafuntersuchung verantwortlich sein und im Rahmen des Gesetzes vollständig unabhängig agieren.