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06.10.2014
Strafbefehl gegen DJ Antoine nicht rechtskräftig
Strafbefehl gegen DJ Antoine nicht rechtskräftig – es gilt die Unschuldsvermutung
Im November 2013 hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gegen Herrn Antoine Konrad einen Strafbefehl erlassen. Aufgrund einer Einsprache gegen diesen Strafbefehl erlangte dieser keine Rechtskraft und ist beim Strafgericht Basel-Landschaft hängig. Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass gewisse Abklärungen nicht vorgenommen wurden. Daher hat die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht die Rücküberweisung des Verfahrens beantragt. Es ist zu betonen, dass für Herrn Antoine Konrad die Unschuldsvermutung gilt.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat am 28. November 2013 einen Strafbefehl gegen Herrn Antoine Konrad erlassen und diesen wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Herr Konrad hat gegen diesen Strafbefehl Einsprache erhoben, so dass dieser bis heute nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Das entsprechende Strafverfahren ist derzeit beim Strafgericht Basel-Landschaft hängig.
Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft festgestellt, dass wichtige Abklärungen nicht vorgenommen wurden und dass insbesondere am Betrugsvorwurf nicht festgehalten werden kann. Sie hat daher beim zuständigen Strafgericht Basel-Landschaft einen Antrag auf Rückübernahme des Verfahrens gestellt. Derzeit ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft an einer Anklage festhält oder ob das Verfahren gegebenenfalls eingestellt wird.
Unschuldsvermutung
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hält ausdrücklich fest, dass der vorstehend erwähnte Strafbefehl nicht rechtskräftig ist und für Herrn Antoine Konrad die Unschuldsvermutung gilt.
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