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Öffentliche Beurkundung
Im Kanton Basel-Landschaft gilt das System des freiberuflichen Notariats. Urkundsberechtigt sind die Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare. Sie üben ihre Tätigkeit in eigener persönlicher und finanzieller Verantwortung aus und stehen zum Kanton in keinem Anstellungsverhältnis.
Die Notarin und der Notar ist eine vom Kanton mit der öffentlichen Beurkundung betraute Person. Die öffentliche Beurkundung ist eine qualifizierte Form der Schriftlichkeit für wichtige Urkunden im Rechtsverkehr. Dieses besondere Verfahren ist namentlich erforderlich für die Errichtung von Ehe- und Erbverträgen, die Übertragung von Grundeigentum, die Begründung von Dienstbarkeiten (z.B. Näherbaurecht), die vertragliche Errichtung von Grundpfandrechten (z.B. Schuldbrief) sowie für die Gründung von juristischen Personen (z.B. einer GmbH [Gesellschaft mit beschränkter Haftung]).
Für die Beglaubigung von Handzeichen und Unterschriften sowie von Abschriften und Auszügen sind nebst den Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare, die Mitarbeitenden der Zivilrechtsverwaltung, denen die Befugnis von der Sicherheitsdirektion übertragen wurde, die Landeskanzlei für Beglaubigungen, Überbeglaubigungen und Apostillen, die Notarinnen und Notare der Gemeinden, die Gemeindepräsidien, die Gemeindeverwalterinnen und Gemeindeverwalter, die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber sowie weitere Gemeindeangestellte, denen die Befugnis vom Gemeinderat übertragen wurde, zuständig.
Die in unserem Kanton praktizierenden Notarinnen und Notare werden im Register der Basellandschaftlichen Notarinnen und Notare geführt. Näheres dazu erfahren Sie unter der Rubrik Auszug aus dem Notariatsregister Basel-Landschaft.