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Registrierung von Tieren

Hunde
Personen, die einen Hund verkaufen oder erwerben oder für länger als drei Monate abgeben oder übernehmen, müssen dies innerhalb von zehn Tagen in der Hundedatenbank AMICUS erfassen lassen. Die Registrierung des Tieres wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen. Die Personendaten der Hundehaltenden werden dagegen von den Gemeinden verwaltet. Änderungen der Personendaten müssen daher der Gemeinde gemeldet werden, während eine Abgabe, Übernahme, der Tod eines Hundes usw. direkt der Datenbank AMICUS gemeldet werden muss.
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall aber vor der Weitergabe durch den Hundehalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss durch einen Tierarzt/eine Tierärztin mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung und Praxisstandort in der Schweiz vorgenommen werden.
Importierte Hunde müssen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt registriert werden.
Verkürzte Rute
Der Import von Hunden mit verkürzter Rute ist verboten. Ausnahmebewilligungen müssen im Vorfeld vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eingeholt werden.
Angeborene verkürzte Ruten müssen gemeldet und im AMICUS eingetragen werden.
Merkblatt Frage und Antwort rund um coupierte Hunde
Schutzhund melden
Hunde, welche zum Schutzhund ausgebildet werden, müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden.
Klauentiere und Equiden
Betriebe und Personen, welche Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, Gehegewild) oder Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) halten, müssen bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein. Die Registrierung erfolgt durch das Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung
Geflügel
Die Haltung von Geflügel muss beim ALV gemeldet werden. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Tiere oder ob es sich um eine private oder gewerbliche Haltung handelt.
Grosse Geflügelhaltungen müssen die Einstallung neuer Herden innerhalb von zehn Tagen zusätzlich in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) melden. Dazu muss die Haltung vorgängig beim Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung registriert werden.
Als grosse Geflügelhaltungen gelten:
- Zuchttiere der Mast- und Legelinie, wenn die Geflügelhaltung mehr als 250 Plätze umfasst;
- Legehennen, wenn die Geflügelhaltung mehr als 1000 Plätze umfasst;
- Mastpoulets, wenn die Stallgrundfläche der Geflügelhaltung mehr als 333 Quadratmeter beträgt;
- Masttruten, wenn die Stallgrundfläche der Geflügelhaltung mehr als 200 Quadratmeter beträgt.
Bienen
Auch die Haltung von Bienen muss registriert sein. Melden Sie Ihre Bienenhaltung mittels Melde- und Mutationsformular der kantonalen Fachstelle Bienen.