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Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge treten am 1. April 2020 in Kraft
Der Regierungsrat hat Mitte Januar die Gesamtarbeitsverträge für das Maler- und Gipsergewerbe und für das Dach- und Wandgewerbe im Kanton Basel-Landschaft als allgemeinverbindlich erklärt. Nun wurden sie durch das zuständige Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt.
Der Regierungsrat hat am 14. Januar 2020 die AVE-Beschlüsse für die angesprochenen GAV aufgrund der in der Zwischenzeit vorgenommenen Klärungen fällen können. Die Genehmigung durch das zuständige Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erfolgte am 12. März 2020. Die Publikation des Regierungsratsbeschlusses vom 14. Januar 2020 im kantonalen Amtsblatt erfolgt am 19. März 2020, die Beschlüsse treten per 1. April 2020 in Kraft.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird der Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber eines Berufes oder Wirtschaftszweiges ausgedehnt, die am GAV nicht beteiligt sind. Liegt ein Gesuch um AVE vor, hat die zuständige Behörde gemäss Bundesgesetzgebung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit erfüllt sind.