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Arbeitsmarkt-Kontrollfall aus dem Jahr 2017: Bisherige Kommunikation ungenügend – Klärung durch die VGD
Die Medien haben in den vergangenen Wochen wiederholt über eine Kontrolle der Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe AMKB auf einer Baustelle aus dem Jahr 2017 berichtet. Dabei ist es – bewusst oder unbewusst – zu falschen Darstellungen gekommen. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion stellt fest, dass ihre bisherige Kommunikation in diesem Fall ungenügend war und veröffentlicht deshalb zur Klärung der Situation einen Ablauf mit den wesentlichen Schritten zu diesem Fall.
Am Samstag, 27. Juni 2017, fand auf einer Baustelle im Kanton Basel-Landschaft eine unangemeldete Kontrolle durch die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe AMKB statt (vgl. Zeile 1 gem. separater Liste „Chronologie der Ereignisse“). Vor dem Haus standen zwei Lieferwagen, an dem Haus wurde offensichtlich gearbeitet. Im Laufe der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Handwerker sein eigenes Haus umbaute. Die AMKB nahm im Nachgang weitere Abklärungen vor und verlangte vom Handwerker zusätzliche Unterlagen ein. Der kontrollierte Handwerker weigerte sich, die eingeforderten Unterlagen einzureichen und hat dies bis zum Abschluss der Kontrolle auch nicht getan. Die Kontrolle wurde ohne die einverlangten Unterlagen Ende Juli 2017 abgeschlossen.
In einem Schreiben an Regierungsrat Thomas Weber, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD, machte er Ende August 2017 diverse Mängel bei der Kontrolle geltend (6). Die VGD bestätigte ihm den Eingang seines Schreibens und dass das Schreiben als aufsichtsrechtliche Anzeige behandelt würde (8). Mit einer solchen kann eine anzeigende Person die jeweilige Aufsichtsbehörde auf vermutete Missstände hinweisen, hat aber keine Parteirechte. Die anzeigende Person ist also lediglich über die Erledigung der aufsichtsrechtlichen Anzeige in Kenntnis zu setzen, ohne Anspruch auf Informationen über getroffene oder allfällige zu treffende Massnahmen.
Die Information über die Erledigung erfolgte in einem zweiseitigen Brief an den Handwerker Ende Oktober 2017 (9). Der Brief schloss mit den Worten „Mit dieser Zusammenfassung haben wir Sie über die Ergebnisse lhrer aufsichtsrechtlichen Anzeige orientiert und betrachten sie damit als erledigt.“ Obwohl im Brief der Hinweis gemacht wurde, dass bei der Frage der korrekten Ausweise der Kanton in Kontakt mit der AMKB stehe, entstand offensichtlich beim Handwerker der Eindruck, die Kontrolle sei aus Sicht Kanton korrekt verlaufen. Dies entsprach aber nicht der Ansicht des KIGA als fachlich zuständige Dienststelle bzw. der VGD.
Als sich die VGD auf eine Medienanfrage am 14. März 2018 zitieren liess, das Vorgehen der AMKB-Kontrolleure sei bisher in einem Fall nicht korrekt gewesen und die Kontrolleure entsprechend instruiert worden (10), wandte sich der Handwerker erneut an die VGD und wiederholte seine Bemängelungen (11).
Anfang April 2018 wandte sich die AMKB aufgrund der Medienberichterstattung telefonisch an die VGD und hielt fest, dass bei ihr keine offizielle Bemängelung seitens KIGA eingegangen sei, verwahrte sich gegen die Aussage, eine Kontrolle sei nicht korrekt verlaufen und verlangte eine Klärung des Sachverhalts.
Auf der Basis einer Aktennotiz an den Leiter KIGA (12, ursprünglich durch den Generalsekretär VGD aufgrund des Schreibens des Handwerkers in Auftrag gegeben) wurde die AMKB im Rahmen einer periodisch stattfindenden Sitzung zwischen KIGA und AMKB Mitte Mai 2018 informiert, welche Schritte der AMKB seitens des Kantons als nicht korrekt bewertet wurden (14). Die AMKB war mit dieser Bewertung nicht einverstanden.
An der Jahresbilanzbesprechung Mitte Juni 2018 legten in Anwesenheit der Spitzen der Sozialpartner und des Vorstehers VGD beide Seiten ihre Argumente dar. Es wurde beschlossen, die Auseinandersetzung an einer separaten Sitzung auf der Fachebene zu führen (17).
Ende Juni 2018 wurden an dieser Sitzung die Argumente ausgetauscht und die divergierenden Standpunkte vertieft diskutiert:
- Betr. Kontrolle einer Privatperson lagen gemäss Einschätzung KIGA genügend Informationen vor, um die Kontrolle vor Ort abzubrechen. Die AMKB wollte hingegen die Aussagen des Handwerkers schriftlich bestätigt haben.
- Betr. Vorzeigen von Ausweisen wurde beschlossen, die Praxis zwischen KIGA und AMKB zu harmonisieren.
- Betr. Einverlangen von Unterlagen im Schwarzarbeitsbereich (zur Klärung des Arbeitsverhältnisses) hatte die AMKB ihre Prozesse bereits angepasst und so eine Harmonisierung mit den Prozessen des KIGA sichergestellt. Zudem wurde festgestellt, dass der besagte Handwerker die geforderten Unterlagen gar nie einreichte.
Als Fazit wurde schliesslich festgehalten, dass die Haltung der AMKB zum Ablauf der konkreten Kontrolltätigkeit im Falle […] vertretbar und kein Verstoss gegen die Leistungsvereinbarung (LV) AMKB festzustellen sei (19). In einem Schreiben bestätigte das KIGA diese Feststellung der AMKB schriftlich (22).
In der Folge wurde das 3. Schreiben des Handwerkers Anfang September 2018 beantwortet und er wurde darüber informiert, dass aufgrund der Aktenlage die VGD zum Schluss gekommen sei, dass die Kontrolle rechtmässig verlaufen sei (23).
Im Januar 2019 reichte der Handwerker beim Gesamt-Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein, in der er die bereits bemängelten Punkte nochmals aufbrachte und ein nicht korrektes Vorgehen durch den Vorsteher der VGD, namentlich dessen Nichtzuständigkeit für die Behandlung der aufsichtsrechtlichen Anzeige, geltend machte (24).
Die VGD wurde in der Folge durch den Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat zur Stellungnahme eingeladen. Der Vorsteher VGD befand sich im Ausstand. Das KIGA gab seine Stellungnahme direkt ab (25).
Der Regierungsrat beschloss am 14. Mai 2019 (unter Ausstand des Vorstehers VGD) der aufsichtsrechtlichen Anzeige nicht Folge zu leisten und veröffentlichte den Entscheid (26/27). Der Handwerker hat sich zur Abklärung der datenschutzrechtlichen Aspekte der Kontrolle direkt an die Aufsichtsstelle Datenschutz gewandt. Deren Beurteilung erfolgt unabhängig von der Behandlung der Aufsichtsbeschwerde.
Der Vorsteher der VGD, Regierungsrat Thomas Weber, stellt fest, dass
- der Regierungsrat die Beurteilung der VGD im konkreten Fall gestützt hat,
- es zum üblichen Arbeitsprozess gehört, dass eine Behörde bei erneuter Abwägung der vorliegenden Sachverhalte und nach Erwägen der Argumente aller Beteiligten ihre Meinung zum Fall revidieren kann bzw. muss,
- die Kommunikation der VGD im vorliegenden Kontrollfall bei einzelnen Schritten (Schreiben an Handwerker, Kommunikation zwischen KIGA und AMKB, Auskünfte an Medien) hätte klarer sein sollen und bedauert den dadurch entstandenen Eindruck eines widersprüchlichen Behördenverhaltens,
- er im gesamten Prozess über den jeweiligen Verfahrensstand orientiert war und die fachlichen Zuständigkeiten respektierte,
- er kein „Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und es dann schubladisiert“ hat,
- seit dem Beginn der Kontrollarbeiten durch die AMKB im Jahr 2017 weder beim KIGA, noch bei der VGD oder der Regierung weitere Reklamationen oder gar Anzeigen betreffend die Kontrollarbeiten der AMKB eingingen, dies bei jährlich gegen 1‘000 durchgeführten Kontrollen.