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Arbeitsmarktaufsicht: Regierungsrat überweist angepasste Rechtsgrundlagen an den Landrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse die Vorlage zur Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG, neu FLAMAG) an den Landrat überwiesen. Ziele bleiben die Förderung des fairen Wettbewerbs und der Erhalt des funktionierenden Arbeitsmarkts in enger Zusammenarbeit zwischen Behörden und Sozialpartnern. Der Regierungsrat soll in der Umsetzung der beiden Gesetze einen angemessenen Handlungsspielraum erhalten.
Fünf Jahre nach Einführung des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG) bzw. nach Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) hat der Regierungsrat eine Standortbestimmung vorgenommen. Aufgrund der konkreten Erfahrungen, der überwiesenen parlamentarischen Vorstösse, der neuen gesetzlichen Grundlagen zum Finanzhaushalt und zu den Staatsbeiträgen sowie aufgrund von Empfehlungen der Finanzkontrolle und der Geschäftsprüfungskommission (GPK) schlägt der Regierungsrat eine Revision der beiden Gesetze vor. Die Bezeichnung des bisherigen AMAG wird dabei zu „Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAG)“ präzisiert.
Die Ziele der Gesetzesrevisionen bestehen unter anderem darin, dem Kanton Basel-Landschaft mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskompetenz im Aufgabenbereich der Arbeits-marktaufsicht und in der Ausgestaltung von Leistungsvereinbarungen mit Drittorganisationen zu eröffnen sowie eine transparente und effiziente Lösung bei der Kontrolltätigkeit sicherzustellen. Dies bedeutet zum einen, dass in der Vorlage zu den beiden revidierten Gesetzen zwingende Verpflichtungen zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen zugunsten von Kann-Bestimmungen relativiert werden.
Die inhaltlichen Neuerungen haben keine Abkehr von der bisherigen Einbindung der Sozialpartner bei der Kontrolle des Arbeitsmarkts im Bereich des Baselbieter Baugewerbes zur Folge. Der Regierungsrat sieht eine solche weiterhin als richtig an und betont in beiden Gesetzesentwürfen die zwischen den Behördenstellen und den Sozialpartnern anzustrebende Zusammenarbeit, um sinnvolle positive Synergien nutzen zu können. Gerade bei der Frage der praxisgerechten und ausgewogenen Kontrolldichte ist eine vorgängige sozialpartnerschaftliche Einigung zwischen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ein Mehrwert, den die Regierung wenn immer möglich weiter nutzen will. Über den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und über ihre Einsitznahme in der Tripartiten Kommission Flankierende Massnahmen (TPK FlaM) kommt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von GSA und FLAMAG zu.
Im Rahmen der Vernehmlassung zu den beiden Gesetzen gingen insgesamt 16 Stellungnahmen ein. Der Regierungsrat hat daraufhin die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet. Unter anderem wurde der restriktive Charakter bei der Vorgabe für die Durchführung von Schwarzarbeitskontrollen durch Dritte gelockert. Weiter wurde die Rolle der Tripartiten Kommission FlaM in Anlehnung an die bestehende Praxis aufgewertet. Zudem sieht der Regierungsrat statt einer kompensationslosen Streichung von Zwangsmassnahmen vor, diese als finanzielle Sanktionierungen oder die Aufnahme auf eine öffentlich zugängliche Liste bei Verletzung der Mitwirkungspflicht zu gestalten.
Die beiden revidierten Rechtsgrundlagen GSA und FLAMAG sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.