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Besuchseinschränkungen in Spitälern, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aufgehoben – Schutzkonzepte sind umzusetzen
Der Regierungsrat hat die Einschränkung von Besuchen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Behinderten- und Jugendheimen per 6. Juni 2020 aufgehoben. Die Institutionen sind verpflichtet, ein spezifisches Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, welches die Anforderungen des Bundesrechts erfüllt und das Übertragungsrisiko minimiert.
Zu Beginn der Pandemie war es notwendig, den Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ansteckung mit COVID-19 ins Zentrum zu stellen. Nun rückt auch der Schutz der individuellen Lebensqualität und Autonomie wieder stärker in den Mittelpunkt. Die epidemiologische Situation lässt ab dem 6. Juni 2020 weitere Lockerungsschritte auch in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Behinderten- und Jugendheimen zu. Vom Verband CURAVIVA Baselland wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheit und unter Beteiligung des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote ein Schutzkonzept «Öffnungsstrategie» für Pflegeheime erarbeitet. Dieses enthält umfassende Richtlinien für Besuchsregelungen, Ausgang von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie für Transporte.
Das Konzept kann sinngemäss auch den Heimen der Behindertenhilfe als Orientierung dienen. Besuche in- und ausserhalb von Heimen der Behindertenhilfe sollen möglich sein, wenn die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheitswesen eingehalten werden. Die Heime passen das Schutzkonzept auf ihre spezifischen Gegebenheiten an und setzen dieses ab Samstag, 6. Juni 2020, in ihrer Institution entsprechend um.