- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Regierungsrat passt per 1. Januar 2020 die Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen (Spitex) an
Regierungsrat passt per 1. Januar 2020 die Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen (Spitex) an
Die seit 2016 geltenden Ansätze für die ambulanten Pflegeleistungen werden ab 2020 um jährlich durchschnittlich 3.15 Franken pro Einwohnerin und Einwohner erhöht. Gleichzeitig sinkt die Patientenbeteiligung aufgrund eines Bundesentscheids von bisher maximal 8.00 auf maximal 7.65 Franken pro Tag.
Die Pflegefinanzierung wurde schweizweit per 1. Januar 2011 eingeführt und sieht vor, dass die Kosten der Pflege mit einem Beitrag der Krankenversicherer und mit einem Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner finanziert werden. Die «Restfinanzierung» wird von der öffentlichen Hand geleistet – im Kanton Basel-Landschaft durch die Wohngemeinden.
Die seit 2016 geltenden Ansätze für die ambulanten Pflegeleistungen werden ab 2020 um jährlich durchschnittlich 3.15 Franken pro Einwohnerin und Einwohner erhöht. Gleichzeitig sinkt der Anteil der obligatorischen Krankenversicherung sowie die Patientenbeteiligung aufgrund eines Bundesentscheids von bisher maximal 8.00 auf maximal 7.65 Franken pro Tag. Das bedeutet Mehrkosten für die Gemeinden und eine kleine Entlastung für die Nutzerinnen und Nutzer von Spitex.
Mitte 2018 haben ambulante Leistungserbringer (private Spitex) eine Anpassung der seit 2016 geltenden ambulanten Pflegetarife im Kanton Basel-Landschaft beantragt. Der Antrag wurde gemeinsam mit Gemeindevertretungen geprüft. Der Regierungsrat ist nun der Empfehlung der Projektgruppe gefolgt und hat einer Änderung der entsprechenden Verordnung zugestimmt. Die Ansätze für die ambulanten Pflegeleistungen werden ab 2020 um jährlich durchschnittlich 3.15 Franken pro Einwohnerin und Einwohner erhöht.
Anpassung Patientenbeitrag
Zusätzlich hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 2. Juli 2019 die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) per 1. Januar 2020 schweizweit angepasst. Die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für ambulante Pflegeleistungen werden dadurch ab 2020 um 3,6 Prozent sinken. Für den Kanton Basel-Landschaft (EG KVG) bedeutet dieser Nachvollzug, dass die Patientenbeteiligung von bisher maximal 8.00 auf maximal 7.65 Franken pro Tag sinkt.