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Mitteilungen des Regierungsrats zum Thema Coronavirus
a) Regierungsrat begrüsst nationale Harmonisierung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Ausführungsbeschlüsse zur vom Bundesrat am Montag erlassenen «Verordnung 2 über die Massnahmen zur Bekämpfung» gefasst. Er begrüsst die nationale Harmonisierung des Bundes auf der Basis der ausserordentlichen Lage ausdrücklich. Die neue Corona-Verordnung des Bundesrats ist seit heute Dienstag, 17. März 2020 in Kraft. Für den Kanton Basel-Landschaft bleibt die am Sonntag beschlossene Notlage bestehen. Der Regierungsrat ruft die Bevölkerung auf, die Massnahmen konsequent einzuhalten, damit die rasante Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden kann.
b) Regierungsrat beschliesst erste Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft
Kurzarbeit für von Corona betroffene Betriebe
Unternehmen, die sich gezwungen sehen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund marktwirtschaftlicher Schwierigkeiten vorübergehend zu reduzieren, haben die Möglichkeit, für ihre Angestellten von der Arbeitslosenversicherung Kurzarbeitsentschädigungen zu beantragen. Das Auftreten des neuen Coronavirus und dessen Auswirkungen wird als Begründung für Kurzarbeit akzeptiert, wenn der Arbeitgeber glaubhaft darlegen kann, weshalb die in ihrem Betrieb zu erwartenden Arbeitsausfälle auf das Auftreten des Coronavirus zurückzuführen sind.
Die Karenzfrist für Kurzarbeit wird ab sofort bis 30.9. 2020 auf einen Tag reduziert. Zudem wird eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit geprüft.
- Hotline zum Thema Kurzarbeit: 061 552 06 80
Massnahmen der Steuerverwaltung
Kein Mahnlauf im März
Es werden keine Mahnungen an die Steuerkundschaft oder Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt geschickt. Einzig Mahnungen im Zusammenhang mit nicht erfüllten Zahlungsabkommen werden versendet. Gewährung von Stundungen Für definitiv in Rechnung gestellte Steuerforderungen kann bei der Steuerverwaltung ein Stundungsgesuch eingereicht werden. Diese Gesuche werden der Situation angepasst beurteilt und die Stundungen werden kulant gewährt werden. Die Steuerverwaltung kann aber nicht auf die Erhebung von Verzugszinsen verzichten (gesetzliche Vorgabe). Kulante Fristverlängerung bei Tarifkorrekturen
Quellensteuerpflichtige Personen können jeweils bis März des Folgejahres eine Tarifkorrektur verlangen. Im Quellensteuertarif sind ja nicht alle Abzüge berücksichtigt. Wenn eine quellensteuerpflichtige Person z.B. noch eine Säule 3a hat, kann sie diesen Abzug via Tarifkorrektur geltend machen. Sie erhält Quellensteuern zurück bezahlt. Bisher haben wir auf Gesuch hin zwei Monate Frist gewährt. Ab sofort werden bei solchen Gesuchen Frist bis 30. September gewähren. Bisher hat die Steuerverwaltung auf Gesuch hin zwei Monate Frist gewährt. Ab sofort wird die Frist bei solchen Gesuchen bis 30. September verlängert. Runder Tisch: Wirtschaftliche Folgen des Coronavirus im Kanton Basel-Landschaft Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion und die Finanz- und Kirchendirektion sowie die Wirtschaftskammer Baselland treffen sich heute Abend zu einem runden Tisch, um die Folgen des Coronavirus auf die Baselbieter Wirtschaft zu erörtern und die Erarbeitung möglicher Massnahmen zu besprechen. Weitere Informationen: - Allgemeine Informationen zu Corona für Unternehmen - Informationen der Standortförderung Baselland