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Regierungsrat passt Pflegenormkostensatz ab 1. Januar 2019 an
Auf der Basis einer mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden und dem Heimverband Curaviva Baselland abgestimmten Konsenslösung erhöht der Regierungsrat den Pflegenormkostensatz ab 1. Januar 2019 von aktuell 69.40 auf neu 77.85 Franken pro Pflegestunde. Die jetzt beschlossene Erhöhung gilt für die Jahre 2019 bis 2022. Parallel wurde vom Regierungsrat die Erarbeitung einer Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) in Auftrag gegeben.
Die Pflegefinanzierung wurde schweizweit per 1. Januar 2011 eingeführt und sieht vor, dass die Kosten der Pflege mit einem Beitrag der Krankenversicherer und mit einem Anteil der Bewohner finanziert werden. Die „Restfinanzierung“ wird von der öffentlichen Hand geleistet – im Kanton Basel-Landschaft durch die Wohngemeinden. Als Basis hierfür werden sogenannte Pflegenormkosten berechnet. Diese wurden in den Jahren 2012, 2014 und 2016 angepasst. Für die Periode 2019 bis 2022 hat der Regierungsrat nun eine weitere Anpassung vorgenommen. Ab 2023 soll die Restkostenfinanzierung auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden.
Die Auswertung der Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Pflegenormkostensatz von 74.05 Franken hat gezeigt, dass die Positionen zwischen Gemeinde- und Heimvertretungen weit auseinander lagen, zum Teil auch zwischen einzelnen Gemeinden. Hinzu kam die Stellungnahme der Preisüberwachung, die einen deutlich höheren Ansatz verlangte, respektive die Festlegung von Normkosten grundsätzlich in Zweifel zog. Zudem galt es auch ein Bundesgerichtsurteil vom 20. Juli 2018 zu den Pflegekosten im Kanton St. Gallen in die weitere Erwägung miteinzubeziehen. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage setzte sich die Ansicht durch, dass nur mit einer allseitigen Kompromissbereitschaft eine tragfähige Lösung für eine sachgerechte Restkostenfinanzierung auf der Basis der heutigen Gesetzeslage gefunden werden kann.
Der Kompromiss konnte im Oktober 2018 an einem runden Tisch unter Vorsitz des Vorstehers der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Regierungsrat Thomas Weber, und im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern des Gemeindeverbands sowie des Heimverbands Curaviva Baselland zustande: Der Pflegenormkostensatz wird ab 1. Januar 2019 neu 77.85 Franken pro Pflegestunde betragen, gegenüber aktuell 69.40 Franken.
Die Erhöhung der Pflegenormkosten bedeutet aber keine Erhöhung der Gesamtkosten, sondern führt insbesondere zu einer Entlastung bei den Betreuungskosten. Anders als bei den Pflegekosten kommen die Bewohnerinnen und Bewohner eines Alters- und Pflegeheims alleine für diese Kosten auf. Hier sind die Alters- und Pflegeheime sowie die Gemeinden als Tarifgenehmigungsbehörden gleichermassen gefordert. Wenn Strukturkosten bisher ausschliesslich der Betreuung belastet wurden, müssen sie bei einer nun sachgerechten Erhöhung der Pflegenormkosten bei der Betreuungstaxe in Abzug gebracht werden. Daher muss von den Alters- und Pflegeheimen zwingend die sogenannte Heimtaxe (Betreuung und Hotellerie) geprüft und angepasst werden.
Das Ziel weiterer Effizienzsteigerungen in den Alters- und Pflegeheimen auf der Basis transparenter Kostenrechnungen soll ebenso verfolgt werden wie die Herstellung der fiskalischen Äquivalenz im Gesamtsystem. Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen ist die fiskalische Äquivalenz nicht zu erreichen. Daher wird seit August 2018 in einem weiteren Projekt „Pflegenormkosten EG KVG“ darauf hingearbeitet, das kantonale Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz des Bundes (EG KVG) zu revidieren. Ziel ist es, den Gemeinden beziehungsweise den Versorgungsregionen ab dem Jahr 2023 die Kompetenz zur Regelung der Restkostenfinanzierung für den stationären Langzeitpflegebereich zu übertragen.