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EuroAirport: Regierungsrat will 5-Knoten-Regelung überprüfen lassen
Nach 2017 wurde nun auch 2018 der 10-Prozent-Schwellenwert für den Anteil an Südlandungen auf dem EuroAirport überschritten. Der Regierungsrat nimmt dies zum Anlass, sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL für eine Überprüfung der sogenannten 5-Knoten-Regelung einzusetzen. In diesem Sinn ist er bereit, ein entsprechendes Postulat aus dem Landrat entgegenzunehmen.
In Übereinstimmung mit den internationalen Empfehlungen wird die Piste 15 (Hauptlandepiste) des EuroAirport aus Sicherheitsgründen nicht mehr benützt, sobald die durchschnittliche Rückenwindkomponente 5 Knoten übersteigt. Die Landungen werden dann jeweils auf die Piste 33 (Südanflug) umgeleitet. Für den Fall, dass die Überschreitung während eines Kalenderjahres 10 Prozent übersteigt, nehmen die französischen und die schweizerischen Luftfahrtbehörden gemäss einer Vereinbarung Konsultationen mit dem Ziel auf, Massnahmen zu treffen, um den Anteil der Südlandungen wieder unter den 10-Prozent-Schwellenwert zu bringen.
Der EuroAirport hat Anfang Januar 2019 kommuniziert, dass der Anteil der Südlandungen nach 2017 auch 2018 den 10-Prozent-Schwellenwert überschritten hat und die beiden zuständigen Luftfahrtbehörden daher diese Entwicklung zu analysieren und danach Konsultationen aufzunehmen haben. Der Regierungsrat sieht den materiellen Handlungsbedarf als gegeben und bittet das BAZL darum, mit der französischen Luftfahrtbehörde sämtliche Aspekte des Südanflugregimes inklusive eine allfällige Anpassung der 5-Knoten- Regelung für die zurzeit maximal zulässige Rückenwindkomponente zu überprüfen. Die Intervention des Regierungsrats ergibt sich aus den Zielsetzungen gemäss der revidierten «Eigentümerstrategie» des Kantons Basel-Landschaft.
Gleichzeitig weist der Regierungsrat die Bevölkerung darauf hin, dass es bei der Umstellung von Nord- auf Südanflüge um eine Frage der Flugsicherheit handelt. Es ist zu jeder Zeit ein sicherer Flugbetrieb zu gewährleisten, diese kann und darf auch durch politische Vorgaben nicht gefährdet werden.
In diesem Sinne ist der Regierungsrat bereit, das Postulat 2018/822 von Landrätin Rahel Bänziger-Keel «Reduktion der Südlandequote: versprochene Massnahmen gefordert!» entgegenzunehmen (Link auf Stellungnahme RR) und auf den ihm zur Verfügung stehenden Kanälen auf die Einhaltung des Abkommens zu drängen. Beim im Postulat erwähnten Abkommen handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den beiden zuständigen nationalen Zivilluftfahrbehörden, deren Umsetzung nicht im direkten Einflussbereich der basellandschaftlichen Verwaltungsratsmitglieder steht.