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Weiteres Vorgehen nach der Ablehnung des Staatsvertrags über die Universitätsspital Nordwest AG
Nach Ablehnung der Universitätsspital Nordwest AG durch das baselstädtische Stimmvolk bleibt das Kantonsspital Baselland (KSBL) auch über 2019 hinaus als eigenständiges Unternehmen erhalten. Damit dieses gestärkt in die Phase der strategischen Neuausrichtung gehen kann, will der Regierungsrat die Eigenkapitalbasis des KSBL auf eine breitere Basis stellen. Zu diesem Zweck beantragt er dem Landrat die Kompetenz, die bestehenden Darlehen des Kantons in Eigenkapital des KSBL umzuwandeln.
Nachdem der Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG nicht zustande gekommen ist, hat für den Regierungsrat die Stabilisierung des Kantonsspital Baselland erste Priorität. Daher beantragt er die Wandlung der beiden bestehenden Darlehen des Kantons an das KSBL, sodass dieses gestärkt in die Phase der strategischen Neuausrichtung gehen kann und über eine für die Kapitalmarktfähigkeit notwendige Eigenkapitalbasis verfügt. Die Wandlung erfolgt im jeweils notwendigen Umfang abgestimmt auf die Strategieumsetzung des KSBL. Zudem gibt die Vorlage Auskunft über das geplante zeitliche Vorgehen im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung des KSBL. Ebenfalls hat der Regierungsrat dem KSBL-Verwaltungsrat als Rahmenbedingung vorgegeben, dass die auszuarbeitenden strategischen Optionen insbesondere einen Beitrag
– zur optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft und
– zur Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich des Kantons Basel-Landschaft leisten sollen.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Verwaltungsrat zusammen mit der Geschäftsleitung bis Ende Juni 2019 die bisher vom KSBL erarbeiteten Optionen konkretisiert, auf der Basis einer Angebotsplanung und entsprechenden Businessplänen zu einem Entscheid kommt und Antrag an den Eigentümer stellt. Dabei ist auch die Möglichkeit von strategischen Partnerschaften zu prüfen.