- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere
Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden.
Der Wald ist in der Zeit von geschlossenen Fitnesszentren und eingeschränkten Sportclub-Aktivitäten zu einem noch beliebteren Sportraum geworden. Dazu kommen alle, die das Erwachen der Natur miterleben möchten: Frühblüher wie Buschwindröschen, Lerchensporn und Veilchen sowie die ersten Baumblätter, die aus den Knospen brechen. Doch gerade in dieser Zeit brauchen die Wildtiere im Wald einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde. Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. In der Nacht und in der Dämmerung sind die Wildtiere besonders aktiv und sollen nicht gestört werden.
Der Wald steht allen offen - helfen Sie mit, dass es so bleibt
Spazieren, Spielen, Joggen, Velofahren, Entspannen, die Batterien neu laden, überschüssige Energie loswerden – alle diese Tätigkeit sind im Wald alleine oder im Kreis der Familie weiterhin erlaubt. Die Richtlinien des Bundesrats und der kantonalen Behörden gelten auch im Wald: wahren Sie Abstand zu anderen Personen und versammeln Sie sich nicht in Gruppen. Verzichten Sie auf ausgedehnte Picknicks. So helfen Sie mit, dass der Wald auch in den schwierigen Zeiten ein Erholungs- und Gesundheitsraum für alle bleibt!