- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Clubs und Bars sind zur Erhebung und Überprüfung der Kontaktdaten ihrer Gäste verpflichtet
Clubs und Bars sind zur Erhebung und Überprüfung der Kontaktdaten ihrer Gäste verpflichtet
Der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet Clubs und Bars, die Richtigkeit der erhobenen Besucherdaten zu überprüfen. Die entsprechende Verfügung des Amts für Gesundheit über zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie tritt am Montag, 6. Juli 2020, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Die Fallzahlen betreffend Ansteckungen mit dem Coronavirus sind seit Mitte Juni 2020 wieder deutlich angestiegen. Damit vergrössert sich das Risiko von Neuansteckungen auch im Kanton Basel-Landschaft erneut. Um der Gefahr einer örtlichen Ausbreitung des Virus vorzubeugen, erlässt das Amt für Gesundheit eine Verfügung, welche Clubs und Bars dazu verpflichtet, mittels Kontrolle des Identitätsausweises oder anderweitig die Richtigkeit der erhobenen Besucherdaten zu überprüfen. Die Verfügung gilt für diejenigen Gastronomiebetriebe im Kanton Basel-Landschaft, in welchen die Konsumation regelmässig zumindest teilweise stehend erfolgt, da lediglich für eine bestimmte Anzahl von Personen Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen, oder in welchen eine Tanzmöglichkeit besteht (nachfolgend Clubs und Bars).
Es musste in mehreren Kantonen festgestellt werden, dass Club- und Barbesucherinnen und -besucher gegenüber den Betreiberinnen und Betreibern der betreffenden Betriebe in zahlreichen Fällen falsche Kontaktangaben (zum Beispiel falsche Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen) gemacht haben. Dadurch wurde ein rasches und zielgerichtetes Contact Tracing durch die kantonalen Gesundheitsbehörden behindert und im Ergebnis die Gesundheit einer erheblichen Anzahl von Menschen erheblich gefährdet. In Abstimmung mit den Nachbarkantonen wird nun gegen diese Schwachstelle vorgegangen.
Clubs und Bars sind verpflichtet, bei den Besucherinnen und Besuchern vor deren Einlass in das Lokal Name und Vorname, Postleitzahl, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und die Zeit des Eintritts und des Austritts zu erheben und in einer Liste zu erfassen. Neu haben Clubs und Bars die Besucherinnen und Besucher vor deren Einlass in das Lokal anhand eines amtlichen Ausweises zu identifizieren und die Mobiltelefonnummern auf geeignete Weise auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Bei Nichtbefolgen dieser Anordnungen erfolgt eine zwangsweise Durchsetzung. Bei schwerwiegender oder wiederholter Missachtung kann der Betrieb geschlossen werden.