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Neue geschützte Naturobjekte in Dittingen und Langenbruck
Die Gebiete «Hag» in Dittingen und «Schellenberg» in Langenbruck werden neu in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
Zwei der neu im Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung aufgeführten Baselbieter Objekte befinden sich im Gemeindebann von Dittingen: Die «Dittingerweide» und das Gebiet «Hag». Nachdem der Bundesrat am 29. September 2017 die Revision der Bundesinventare der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung genehmigt hat und das Flugfeld aus dem Bundesinventar entlassen ist, kann das Gebiet «Hag» unter kantonalen Schutz gestellt und ins Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen werden.
Das Waldgebiet «Schellenberg» in der Gemeinde Langenbruck liegt am südlichen Rücken der beiden markanten Felsflühe «Lauchflue» und «Geissflue», welche ein langgezogenes Felsband zwischen «Gerstelflue» und «Chilchzimmersattel» bilden. Durch die abgeschiedene Lage eignet sich das Waldgebiet mit dem schon länger unbewirtschafteten Buchen-Mischwald ausgezeichnet zur Einrichtung eines Totalwaldreservats mit Nutzungsverzicht. Auf Vorschlag der Abteilung Natur und Landschaft des Ebenrains in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald wird nun dieses Gebiet unter kantonalen Schutz gestellt und als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
Gesetzessammlung:
> Verordnung Dittingen
> Verordnung Langenbruck