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Drogenpolitik: Regierungsrat will Kontakt- und Anlaufstellen weiterhin unterstützen
Der Regierungsrat hat Kenntnis genommen von der Überprüfung der wiederkehrenden Ausgabe zur Mitfinanzierung der Kontakt- und Anlaufstellen (K+A) im Kanton Basel-Stadt. Die Finanzierung erfolgt seit 2014 (LRV 2014-261) in Form eines Leistungseinkaufes beim Kanton Basel-Stadt mit einem jährlichen Beitrag von 850‘000 Franken. Ein zusätzlich von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) erstellter Bericht kommt zum Schluss, dass die K+A einen wichtigen Beitrag leistet zur Risikoverminderung von viralen Infektionen (HIV, Hepatitis) und tödlichen Überdosierungen, zu einer Verbesserung der Betreuung von Drogenkonsumierenden sowie zur Entlastung des öffentlichen Raums. Der Regierungsrat genehmigt den erneuten Abschluss einer gleichlautenden Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt für die Jahre 2020 bis 2023. Betrieben wird die K+A durch die Suchthilfe Region Basel (SRB).
Die K+A werden an zwei Standorten (Dreispitz und Riehenring) im Gebiet des Kantons Basel-Stadt durch die SRB betrieben. Die K+A sind ein niederschwelliges Angebot der Schadenminderung. Neben Konsumplätzen bieten sie Zugang unter anderem zu Hilfeleistungen wie Beratung, ärztliche Sprechstunden, erste Hilfe und Gesundheitsvorsorge.