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Corona-Regeln: Verlängerung der Verfügung Nr. 4 bis Ende September 2020 – Anhörung zu Anpassungen per 1. Oktober 2020
Nachdem der Bundesrat in der vergangenen Woche Anpassungen auf den 1. Oktober 2020 hin in Aussicht gestellt hat, sieht der Kanton eine Revision der kantonalen Verfügungen ebenfalls auf dieses Datum hin vor. Bis dahin gelten die bestehenden Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weiter. In der aktuellen Situation „Leben mit Covid-19“ soll die Betonung wieder vermehrt auf „Leben“ gelegt werden: Veranstaltungen, welche die Schutzkonzepte einhalten können, sollen auch tatsächlich stattfinden.
Am 12. August 2020 hat der Bundesrat entschieden, dass bereits ab 1. Oktober 2020 Veranstaltungen mit über 1'000 Personen unter strengen Bedingungen durch die Kantone genehmigt werden können. Es sollen bis September 2020 einheitliche Bewilligungskriterien zwischen Bund und Kantonen definiert und in der Verordnung des Bundesrats festgehalten werden. Diese Beschlüsse werden terminliche und inhaltliche Auswirkungen auf die Verfügungen des Kantons Basel-Landschaft haben. Die bestehende Verfügung Nr. 4 des Amts für Gesundheit wird bis Ende September 2020 verlängert und die Nachfolgeverfügung Nr. 5 soll unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes und in Absprache mit den Nachbarkantonen per 1. Oktober 2020 in Kraft gesetzt werden.
Im Hinblick auf eine allfällige Verlängerung oder Anpassung der geltenden Bestimmungen hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Gespräche mit verschiedenen Branchenvertreterinnen und -vertretern geführt. Dabei wurde vereinbart, dass der Entwurf der Verfügung Nr. 5 Anfang/Mitte September 2020 unter anderem den betroffenen Organisationen der Gastronomie-, Event-, Kultur- und Sportbranche zur Stellungnahme unterbreitet werden soll.
Beim Erlass von «Corona-Verfügungen» ist die Beobachtung der aktuellen epidemiologischen Lage und deren Entwicklung zentral. Die verfügten Massnahmen müssen dazu dienen, dass sich die Situation nicht derart verschlechtert, dass das Gesundheitssystem und die Kapazitäten für das Contact Tracing in unserem Kanton überlastet werden und dadurch zu grosse Risiken für die Bevölkerung und die Wirtschaft entstehen. Es gilt gleichzeitig auch, gesellschaftliche Bedürfnisse etwa nach einem vielfältigen Kulturleben und Sportangebot zu berücksichtigen und berechtigten wirtschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen.
Gesamtschweizerisch ist die Anzahl von Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, weiterhin am Steigen. Für den Kanton Basel-Landschaft schätzen wir die Situation zurzeit als «labil» ein. Es ist daher notwendig, Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus über den 31. August 2020 hinaus fortzusetzen. Das Contact Tracing im Kanton Basel-Landschaft ist derzeit funktionsfähig. Zudem sind im Unterschied zur Situation im März/April 2020 kaum Hospitalisierungen von Covid-19 Patientinnen und Patienten zu verzeichnen.
Dennoch muss, auch aus wirtschaftlichen Gründen, vermieden werden, dass sich mehrere Hundert oder gar Tausend Personen gleichzeitig in Quarantäne begeben müssen und für mehrere Tage am Arbeitsplatz fehlen.
In der aktuellen Situation «Leben mit Corona» soll die Betonung wieder vermehrt auf «Leben» gelegt werden. Dies bedeutet, dass Veranstaltungen, welche die Schutzkonzepte einhalten, auch wieder stattfinden und nicht präventiv einfach abgesagt werden sollen. Mehrere gute Beispiele in den vergangenen Wochen zeigen, dass dies möglich und von der Bevölkerung auch durchaus gewünscht ist.
Zu beachten gilt, dass dort, wo bei Kultur- und Sportveranstaltungen ein zweckmässiges Schutzkonzept besteht (Abstand von 1.5 Metern oder Maskenpflicht) und eingehalten wird, heute schon bis zu 1’000 Teilnehmende erlaubt sind. Der «Teilstab Pandemie» der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion ist beauftragt, für Veranstalter im Bereich Kultur und Sport, aber auch im Bereich «Märkte» entsprechende schriftliche Hilfestellungen zu erarbeiten. Dabei soll aufgezeigt werden, wie solche Anlässe unter Einhaltung geltender «Corona-Regeln» ermöglicht werden können. Die Veranstalter stehen in einer Mitverantwortung, ihre Konzepte so zu gestalten, dass erneute Einschränkungen verhindert werden können.
Das Coronavirus ist immer noch da. Bei allen Massnahmen handelt es sich um eine Gratwanderung zwischen (gesundheitlichem) Schutz und (wirtschaftlich/kulturellem) Nutzen. Eine Verschärfung der Massnahmen, beispielsweise mittels Ausweitung der Maskentragpflicht über den Bereich des öffentlichen Verkehrs hinaus, ist zurzeit nicht vorgesehen, bleibt aber jederzeit vorbehalten, wenn aufgrund der Entwicklung der Infektions- oder Hospitalisierungszahlen eine Überlastung des Gesundheitssystems erwartet werden muss, oder wenn das Contact Tracing an seine Grenzen zu stossen droht.