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Der ÖREB-Kataster – ein digitales Angebot des Amtes für Geoinformation
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) bietet einen einfachen und kostenlosen Zugang zu übersichtlich dargestellten und verbindlichen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die auf einem bestimmten Grundstück lasten. Diese kundenorientierte elektronische Behördenleistung (E-Government) erspart den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, den verschiedenen Akteuren des Immobilienmarktes wie auch den Institutionen der öffentlichen Hand den Gang zu den verschiedenen Behörden auf Bundes-, Kantons und Gemeindestufe. Die Einführung des Katasters wurde im Kanton Basel-Landschaft am Anfang dieses Jahres abgeschlossen. Der Kataster ist hier abrufbar.
Inhalt des Katasters
Der Kataster führt zurzeit 19 verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aus den Bereichen Raumplanung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Zu jeder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung werden die entsprechenden Geobasisdaten (zum Beispiel Nutzungsplan), die Rechtsvorschriften (zum Beispiel Regierungsratsbeschluss mit Zonenreglement) sowie die gesetzlichen Grundlagen verwaltet.
Katasterauszug
Alle im ÖREB-Kataster enthaltenen Informationen können je nach Bedarf in dynamischer Form als webbasierte Visualisierung oder als statischer Auszug im PDF-Format abgerufen werden. Dazu startet man den ÖREB-Client und wählt das gewünschte Grundstück aus.
Nutzen
Der ÖREB-Kataster bietet für alle Interessierten einen webbasierten einfachen und kostenlosen Zugang zu umfassenden Grundstücksinformationen aus einer Hand. In Ergänzung zum Grundbuch und der amtlichen Vermessung erhöht der ÖREB-Kataster die Rechtssicherheit dank weiterer verbindlicher Grundstücksinformationen. Davon profitieren insbesondere die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes wie auch die Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindestufe.
Aufbau und Einführung im Kanton Basel-Landschaft
Der Bund verpflichtete die Kantone, den ÖREB-Kataster bis spätestens am 1. Januar 2020 einzuführen. Im Kanton Basel-Landschaft erteilte der Regierungsrat im März 2016 dem Amt für Geoinformation den Projektauftrag, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Raumplanung, dem Amt für Umweltschutz und Energie, dem Tiefbauamt, dem Amt für Wald beider Basel und den Gemeinden den ÖREB-Kataster aufzubauen und einzuführen. Im April 2018 erfolgte die Betriebsaufnahme mit den ersten 14 Gemeinden. Im Mai 2018 hat das Bundesamt für Landestopografie swisstopo das Katastersystem BL abgenommen und bestätigt, dass die Bundesvorgaben vollständig erfüllt sind. Ende Januar 2020 waren sämtliche Gemeinden aufgeschaltet und das Projekt konnte abgeschlossen werden.
Der Kanton Basel-Landschaft gehört zu den ersten sieben Kantonen, welche das Projekt abgeschlossen haben. Die durch die GIS-Fachstelle des Amtes für Geoinformation gemeinsam mit dem Kanton Neuenburg für den ÖREB-Kataster entwickelte zentrale Systemkomponente «pyramid_oereb» wird insgesamt in 14 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein eingesetzt.
Weiterentwicklung 2020-2023
Gestützt auf die Strategie für den ÖREB-Kataster für die Jahre 2020 bis 2023 des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und des daraus abgeleiteten Massnahmenplanes steht in den nächsten vier Jahren die inhaltliche Erweiterung des ÖREB-Katasters an. Darunter fallen insbesondere:
– Die Erweiterung um die neuen ÖREB-Themen «Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher», «Baulinien Starkstromanlagen», «Planungszonen», «Waldreservate» sowie «Gewässerraum»;
– Laufende Änderungen an ÖREB (projektierte ÖREB) publizieren;
– Projektierte ÖREB mit rechtlicher Vorwirkung publizieren;
– Unterstützung des zentralen Zugangs zum gesamtschweizerischen Grundstücksinformationssystem.