- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Die Regierung überweist das totalrevidierte Wildtier- und Jagdgesetz an den Landrat
Die Regierung überweist das totalrevidierte Wildtier- und Jagdgesetz an den Landrat
Der Regierungsrat hat dem Landrat die Vorlage des revidierten Gesetzes über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdgesetz) zur Beratung überwiesen. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen soll den Herausforderungen und Anforderungen im Umgang mit Wildtieren künftig besser begegnet werden können.
Im Nachgang zur sistierten Totalrevision des basellandschaftlichen Jagdgesetzes von 2014 wurde das Leitbild «Wild beider Basel» partizipativ entwickelt und im Rahmen der Leitbildumsetzung der vorliegende Gesetzesentwurf erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgte unter Einbezug der Anspruchsgruppen. Ab 2018 wurde die Revision im Rahmen eines VAGS-Projekts (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung) zusammen mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) durchgeführt. Der umfangreiche Einbezug der weiteren Anspruchsgruppen konnte durch Foren, Runde Tische, bilaterale Gespräche und Informationsveranstaltungen sichergestellt werden.
Das zentrale Anliegen aus dem Leitbildprozess kann mit dem Gesetz realisiert werden: der Umgang mit Wildtieren soll sich in Planung und Umsetzung an deren Bedürfnissen orientieren. Der Wildtierökologie und -biologie wird eine höhere Bedeutung zugemessen. Dabei bilden die Anliegen der Wildtiere mit ihren Schutz-, Förder- und Lebensraumbedürfnissen die eine Säule des Gesetzes. Die zweite Säule betrifft die nachhaltige jagdliche Nutzung der (jagdbaren) Wildtiere sowie die Organisation der Jagd. Entsprechend lautet der Titel nun «Wildtier- und Jagdgesetz».
Mit dem Gesetz kann eine Konkretisierung der Zuständigkeiten (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung) erreicht werden sowie die entsprechende Verteilung der Ressourcen und damit bis zu einem gewissen Grad auch die fiskalische Äquivalenz. Das Gesetz ermöglicht eine verbesserte Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben und greift die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen auf. Es wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Erfüllung der Aufgaben wo immer möglich und sinnvoll subsidiär zu lösen. Eine verbesserte Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure auf lokaler Ebene soll gewährleistet sein. Die Gemeinden nehmen darin ihre Verantwortung wahr. Darüber hinaus erfüllt der Kanton seine Aufgaben im Umgang mit Wildtieren (Wildtiermanagement). Ferner nimmt der Kanton jene Aufgaben wahr, die zwar kommunal erbracht werden könnten, jedoch effizienter und wirksamer durch ihn geleistet werden können.