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26.11.2019
Drogenpolitik: Ambulante Suchtberatung wird weiterhin unterstützt
Der Regierungsrat hat beschlossen, die ambulante Suchtberatung durch die Fachstelle des «Blauen Kreuz beider Basel» (Fachstelle BKbB) und die «Multikulturelle Suchtberatungsstelle beider Basel» (MUSUB) für die Jahre 2020 bis 2023 weiter zu unterstützen.
Die ambulante Suchtberatung leistet einen wichtigen Beitrag an die Bekämpfung von Suchtproblemen und hat in den zurückliegenden Beitragsjahren ihre Verpflichtungen gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft erfüllt. Während die «Fachstelle BKbB» eine Abgeltung in unveränderter Höhe von 750'000 Franken jährlich erhält, wurde für die «MUSUB» ab 2021 eine Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrags von bisher 180'000 auf neu 210'000 Franken beschlossen. Hintergrund der Erhöhung ist der Ausbau der Beratung in den Sprachen Spanisch und Portugiesisch. Der Regierungsrat hat ausserdem zur Kenntnis genommen, dass aus den Einnahmen der Spielsuchtabgabe der Swisslos der «Fachstelle BKbB» jährlich 20'000 und der «MUSUB» jährlich 10'000 Franken ausgerichtet werden.
In der Folgeplanung II zum Psychiatriekonzept aus dem Jahr 2003 wurde empfohlen, dass der Baselbieter Bevölkerung ein nicht staatliches, nicht medizinisch-psychiatrisches Angebot der Alkoholberatung als Ergänzung zum Angebot der Psychiatrie Baselland zur Verfügung stehen soll. Im Zuge einer strategischen Neuausrichtung waren die Fachstellen des Blauen Kreuz Basel-Landschaft und Basel-Stadt seit 2014 in der gemeinsamen Stiftung «Blaues Kreuz beider Basel» (BKbB) tätig. Diese hat sich nun per 1. Januar 2018 mit dem «Verein Multikulturelle Suchtberatung beider Basel MUSUB» zu der neuen Stiftung mit Namen «Stiftung Blaues Kreuz / MUSUB beider Basel» zusammengeschlossen. Verbunden damit ist eine verbesserte operativ-fachliche Zusammenarbeit der beiden Fachstellen (BS/BL) des Blauen Kreuzes in Basel-Landschaft und Basel-Stadt und der MUSUB.